Verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge

Ein Finanzgericht hat die Aussetzung der Vollziehung von Säumniszuschlägen gewährt, weil es verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge hat.

In einem Ver­fah­ren über die Aus­set­zung der Voll­zie­hung hat das Finanz­ge­richt Müns­ter ent­schie­den, dass an der Höhe der ab 2019 ent­stan­de­nen Säum­nis­zu­schlä­ge ver­fas­sungs­recht­li­che Zwei­fel bestehen. Bis­her haben die Finanz­ge­rich­te sol­che Kla­gen zurück­ge­wie­sen, weil die Säum­nis­zu­schlä­ge kei­nen klar defi­nier­ten Zins­an­teil haben, der einen Ver­gleich mit Markt­zin­sen erlau­ben wür­de. Die Klä­ge­rin berief sich aller­dings auf einen Beschluss des Bun­des­fi­nanz­hofs, in dem die­ser aus­führt, dass die ver­fas­sungs­recht­li­chen Zwei­fel zur Höhe der Nach­zah­lungs­zin­sen auf Säum­nis­zu­schlä­ge über­trag­bar sind, soweit ihnen nicht die Funk­ti­on eines Druck­mit­tels, son­dern eine zins­ähn­li­che Funk­ti­on zukommt.