Verfahren zur elektronischen Arbeitslosmeldung gestartet

Ab 2022 ist mit dem elektronischen Personalausweis die Arbeitslosmeldung auch online möglich, ohne dass ein Besuch bei der Arbeitsagentur zwingend notwendig wäre.

Zum 1. Janu­ar 2022 ist eine Neu­re­ge­lung zur elek­tro­ni­schen Arbeits­los­mel­dung in Kraft getre­ten. Neben dem per­sön­li­chen Erschei­nen in der zustän­di­gen Agen­tur für Arbeit besteht damit künf­tig eine rechts­si­che­re elek­tro­ni­sche Mög­lich­keit für die Arbeits­los­mel­dung. Die elek­tro­ni­sche Arbeits­los­mel­dung nutzt dabei den elek­tro­ni­schen Iden­ti­täts­nach­weis nach dem Per­so­nal­aus­weis­ge­setz. Vor­aus­set­zung für die elek­tro­ni­sche Arbeits­los­mel­dung ist daher, dass die Nut­zung der soge­nann­ten Online-Aus­weis­funk­ti­on des Per­so­nal­aus­wei­ses akti­viert und ein ent­spre­chen­des Lese­ge­rät vor­han­den ist.