Bundesregierung beschließt rückwirkende Steuererleichterungen

Der Koalitionsausschuss hat sich vor dem Hintergrund der stark steigenden Preise für Energie auf mehrere Entlastungsschritte verständigt, die nun auf den Weg gebracht werden.

Auf­grund der bereits stark gestie­ge­nen Prei­se für Strom, Gas und Mine­ral­öl­er­zeug­nis­se und einer zu erwar­ten­den wei­te­ren Ver­schär­fung auf­grund der rus­si­schen Inva­si­on in die Ukrai­ne haben die Regie­rungs­par­tei­en am 23. Febru­ar 2022 meh­re­re kurz­fris­ti­ge Ent­las­tungs­maß­nah­men für die Bür­ger beschlos­sen. Unter den ins­ge­samt zehn Maß­nah­men fin­den sich auch Punk­te, die schon Wochen oder gar Mona­te vor­her ver­ein­bart waren, aber neu sind ins­be­son­de­re eini­ge steu­er­li­che Maß­nah­men rück­wir­kend auf den Jah­res­an­fang, die nun kurz­fris­tig umge­setzt wer­den sol­len. Hin­zu kommt die vor­ge­zo­ge­ne Abschaf­fung der EEG-Umla­ge.

  • Arbeit­neh­mer­pausch­be­trag: Der Arbeit­neh­mer­pausch­be­trag soll um 200 Euro auf 1.200 Euro erhöht wer­den. Die­ser erhöh­te Frei­be­trag gilt rück­wir­kend ab dem 1. Janu­ar 2022.

  • Grund­frei­be­trag: Zum Jah­res­an­fang war bereits eine Anhe­bung des steu­er­li­chen Grund­frei­be­trags um 240 Euro auf 9.984 Euro in Kraft getre­ten, die bereits vor zwei Jah­ren gesetz­lich ver­an­kert wur­de. Die­se Anhe­bung soll nun rück­wir­kend um wei­te­re 363 Euro höher aus­fal­len. Der Grund­frei­be­trag für 2022 läge dann bei 10.347 Euro. Ob dies wie bei bis­he­ri­gen Anhe­bun­gen des Grund­frei­be­trags auch für den Abzug von Unter­halts­leis­tun­gen gel­ten soll, muss die Koali­ti­on noch im wei­te­ren Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren klä­ren.

  • Fern­pend­ler­pau­scha­le: Ange­sichts der gestie­ge­nen Prei­se für Mobi­li­tät wird die am 1. Janu­ar 2024 anste­hen­de Erhö­hung der Pau­scha­le für Fern­pend­ler ab dem 21. Kilo­me­ter sowie der Mobi­li­täts­prä­mie vor­ge­zo­gen. Sie beträgt damit rück­wir­kend ab dem 1. Janu­ar 2022 statt 35 Cent nun 38 Cent. Einer Anhe­bung auf bis zu 45 Cent haben die Grü­nen wider­spro­chen. Der Koali­ti­ons­aus­schuss hat auch klar­ge­stellt, dass die Regie­rung noch in die­ser Legis­la­tur­pe­ri­ode eine Neu­ord­nung der Pend­ler­pau­scha­le unter öko­lo­gi­schen und sozia­len Gesichts­punk­ten anstrebt.

  • EEG-Umla­ge: Ange­sichts der gestie­ge­nen Strom­prei­se soll die Umla­ge nach dem Erneu­er­ba­re-Ener­gi­en-Gesetz (EEG) bereits zum 1. Juli 2022 ent­fal­len. Die Koali­ti­on ver­bin­det damit die Erwar­tung, dass die Strom­an­bie­ter die Ent­las­tung in Höhe von 3,723 ct/kWh in vol­lem Umfang an die End­ver­brau­cher wei­ter­ge­ben. Die Netz­be­trei­ber wer­den des­halb ver­pflich­tet, die EEG-Umla­ge ange­sichts ver­än­der­ter Rah­men­be­din­gun­gen unter­jäh­rig neu zu berech­nen. Die Aus­nah­men, die an die EEG-Umla­ge gekop­pelt sind, wer­den eben­so wie die Aus­nah­men von den Ener­gie­steu­ern sowie Kom­pen­sa­ti­ons­re­geln mit Wir­kung zum 1. Janu­ar 2023 über­prüft und ange­passt.