Neuer Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen geplant

Für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019 plant das Bundesfinanzministerium eine Absenkung des Zinssatzes für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen auf 1,8 % pro Jahr.

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat einen Ent­wurf für die vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt gefor­der­te Anpas­sung des Zins­sat­zes für Nach­zah­lungs- und Erstat­tungs­zin­sen vor­ge­legt. Der Zins­satz soll für Zeit­räu­me ab dem 1. Janu­ar 2019 rück­wir­kend auf 0,15 % pro Monat, also 1,8 % pro Jahr, gesenkt wer­den. Die­ser Zins­satz soll alle drei Jah­re mit Wir­kung für nach­fol­gen­de Ver­zin­sungs­zeit­räu­me an die Ent­wick­lung des Basis­zins­sat­zes ange­passt wer­den, wenn der Basis­zins­satz sich seit der letz­ten Anpas­sung um mehr als 1 % ver­än­dert hat. Die ers­te Eva­lua­ti­on ist zum 1. Janu­ar 2026 vor­ge­se­hen. Die Ände­rung gilt vor­erst nur für Erstat­tungs- und Nach­zah­lungs­zin­sen, weil sich das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt zu Stun­dungs-, Aus­set­zungs- oder Hin­ter­zie­hungs­zin­sen bis­her noch nicht geäu­ßert hat.