Fünftel-Regelung für geballte Auszahlung von Überstundenvergütungen
Bei der Auszahlung von Überstundenvergütungen für mehr als zwölf Monate kommt eine Steuerermäßigung nach der Fünftel-Regelung in Frage.
Zahlt der Arbeitgeber Überstundenvergütungen für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten auf einmal aus, kann der Arbeitnehmer dafür die Steuerermäßigung nach der Fünftel-Regelung in Anspruch nehmen. Das hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil bestätigt. Allerdings hat der Bundesfinanzhof bereits zuvor entschieden, dass wirtschaftlich vernünftige Gründe für die geballte Auszahlung vorliegen müssen, damit die Steuerermäßigung greift. Diese Gründe können sowohl beim Arbeitgeber als auch beim Arbeitnehmer vorliegen, beispielsweise weil das Arbeitsverhältnis beendet wird oder die Liquidität des Arbeitgebers zeitweise eingeschränkt war.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
- Fremdüblichkeit einer Pensionszusage auf Basis einer Entgeltumwandlung
- Steuerfreier Hinzuverdienst im Alter mit der Aktivrente
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026