Berufliche Nutzung eines Computers

Aufwendungen für einen Computer können Sie auch anteilig als Werbungskosten absetzen.

Auf­wen­dun­gen für einen Com­pu­ter kön­nen Sie auch antei­lig als Wer­bungs­kos­ten abset­zen. Eine Auf­tei­lung der Auf­wen­dun­gen ist beim Com­pu­ter eben­so mög­lich wie bei einem Pkw. Genau­so wie Sie bei einem Pkw anhand der gefah­re­nen Kilo­me­ter den beruf­li­chen Nut­zungs­an­teil ermit­teln, kön­nen Sie die beruf­li­che Nut­zung des Com­pu­ters anhand der Stun­den der beruf­li­chen oder pri­va­ten Nut­zung ermit­teln.