Bundesregierung will Mehrwertsteuer auf Gas senken
Für die Dauer der Gasumlage soll die Mehrwertsteuer auf Gas von 19 % auf 7 % abgesenkt werden.
Angesichts der gestiegenen Gaspreise will die Bundesregierung die Verbraucher bei der Mehrwertsteuer entlasten. Künftig soll die Steuer auf Gasverbrauch 7 statt wie bisher 19 % betragen. Diese Absenkung soll bis zum 31. März 2024 gelten — solange, wie auch die Gasumlage erhoben wird. Diese wird ab dem 1. Oktober 2022 in Höhe von 2,419 Cent pro Kilowattstunde erhoben und dann jedes Quartal neu angepasst. Neben der Gasumlage werden auch noch eine Bilanzierungs- und eine Speicherumlage fällig. Auf die Umlagen fällt zudem die Mehrwertsteuer an, nachdem die EU-Kommission einer Umsatzsteuerbefreiung der staatlichen Umlagen eine Absage erteilt hat. Unklar ist noch, ob die Mehrwertsteuersenkung nur für die Lieferung von Gas gelten wird oder auch auf aus Gas erzeugter Fernwärme.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer