Werbungskostenabzug bei Haftung für Lohnsteuer auf eigenen Lohn
Muss ein Gesellschafter-Geschäftsführer für die Lohnsteuer auf seinen eigenen Arbeitslohn haften, dann sind die Zahlungen ans Finanzamt als Werbungskosten abziehbar.
Wenn das Finanzamt den Gesellschafter-Geschäftsführer für die Lohnsteuer auf den Arbeitslohn des Geschäftsführers in Haftung nimmt, weil die GmbH insolvent ist, sind die Zahlungen auf diese Haftungsschuld als Werbungskosten abziehbar. Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass die Zahlungen klar der Erwerbssphäre zuzurechnen sind und damit dem Grund nach Werbungskosten sind. Auch das Abzugsverbot für Steuerzahlungen greift hier nicht, weil die Haftungsschuld des Geschäftsführers nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs selbst keine Einkommen- oder sonstige Personensteuer ist, auch wenn die Schuld aus einer solchen Steuer resultiert.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Bundestag beschließt Investitionsbooster
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung
- Gewinnzuschlag bei Auflösung der Reinvestitionsrücklage verfassungskonform
- Zweites Schreiben zur E-Rechnung geplant
- Mindestlohn soll in zwei Schritten auf 14,60 Euro steigen
- Nachträgliche Vorlage der Schlussbilanz bei Umwandlungen
- Angestellte Gesellschafter einer Personengesellschaft zählen bei der Lohnsumme mit
- Entgeltaufteilung bei Kombiangeboten
- Länder fordern Ausgleich für Steuerausfälle durch Wachstumsbooster
- Erste Frist für Kassenmeldepflicht läuft Ende Juli aus