Höhe der Säumniszuschläge doch nicht verfassungswidrig?

Ein neuer Beschluss des Bundesfinanzhofs sieht keine verfassungswidrige Höhe der Säumniszuschläge, weil sie in erster Linie ein Druckmittel und keine Zinsen seien.

Mehr­fach muss­te der Bun­des­fi­nanz­hof bereits über die Aus­set­zung der Voll­zie­hung von Säum­nis­zu­schlä­gen ent­schei­den. Es geht dar­um, ob die Höhe der Säum­nis­zu­schlä­ge ver­fas­sungs­wid­rig ist, weil sie einen antei­li­gen Zins­cha­rak­ter haben. Anders als die ande­ren Sena­te haben die Rich­ter des VI. Senats kei­ne ernst­li­chen Zwei­fel an deren Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit. Der VI. Senat sieht die Säum­nis­zu­schlä­ge in ers­ter Linie als Druck­mit­tel der Finanz­ver­wal­tung, sodass die Ver­fas­sungs­wid­rig­keit der bis­he­ri­gen Zins­re­ge­lung nicht über­trag­bar sei. Die abschlie­ßen­de Klä­rung der Fra­ge wird damit noch eine Wei­le auf sich war­ten las­sen.