Wahl zwischen Sofort- und Zuflussbesteuerung auch bei einer Betriebsaufgabe
Nicht nur bei einer Betriebsveräußerung, sondern auch bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern im Rahmen einer Betriebsaufgabe steht dem Betriebsinhaber ein Wahlrecht zwischen einer Sofortbesteuerung und einer Zuflussbesteuerung zu.
Ein Unternehmer, der im Rahmen einer Betriebsaufgabe betriebliche Wirtschaftsgüter gegen wiederkehrende Bezüge veräußert, kann — wie bei der Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge — zwischen der Sofortbesteuerung und der Zuflussbesteuerung des daraus resultierenden Gewinns wählen. Mit dieser Entscheidung macht der Bundesfinanzhof deutlich, dass er die Unterscheidung zwischen Betriebsveräußerung einerseits und Betriebsaufgabe mit Veräußerung von Wirtschaftsgütern andererseits für überholt hält, jedenfalls soweit es die Veräußerung gegen wiederkehrende Bezüge betrifft. Denn ohne dieses Wahlrecht auch bei einer Betriebsaufgabe bestünde die Gefahr, dass der Rentenempfänger bei Versterben vor dem Erreichen seiner statistischen Lebenserwartung im Fall einer Sofortversteuerung einen zu hohen Gewinn versteuern würde, was auch nicht nachträglich korrigiert werden kann.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle