Säumniszuschläge sind trotz Niedrigzinsen verfassungsgemäß

Anders als verschiedene Finanzgerichte hält der Bundesfinanzhof die Säumniszuschläge auch in einem Niedrigzinsumfeld für verfassungsgemäß.

Gegen die Höhe des Säum­nis­zu­schlags bestehen nach Über­zeu­gung des Bun­des­fi­nanz­hofs auch bei einem struk­tu­rel­len Nied­rig­zins­ni­veau kei­ne ver­fas­sungs­recht­li­chen Beden­ken. Ent­ge­gen den Ent­schei­dun­gen ver­schie­de­ner Finanz­ge­rich­te, die den Säum­nis­zu­schlä­gen auch einen teil­wei­sen Zins­cha­rak­ter beschei­nig­ten, hält der Bun­des­fi­nanz­hof die Zuschlä­ge für ein Druck­mit­tel eige­ner Art, das pri­mär eine stra­fen­de Funk­ti­on habe. Daher wür­den Nach­zah­lungs­zin­sen, Stun­dungs­zin­sen und Säum­nis­zu­schlä­ge jeweils ganz eigen­stän­di­ge Sach­ver­hal­te abde­cken, die nicht mit­ein­an­der ver­gleich­bar sei­en. Trotz­dem ist das letz­te Wort noch nicht gespro­chen, denn vor einem ande­ren Senat des Bun­des­fi­nanz­hofs ist eben­falls ein Ver­fah­ren zur Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit von Säum­nis­zu­schlä­gen anhän­gig, das noch nicht ent­schie­den ist und doch noch beim Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt lan­den könn­te.