Wärmeabgabe an anderen Betrieb als unentgeltliche Wertabgabe
Der Europäische Gerichtshof muss prüfen, ob die kostenlose Wärmeabgabe an einen anderen Betrieb als unentgeltiche Wertabgabe umsatzsteuerpflichtig ist.
Der Bundesfinanzhof hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorgelegt, ob die kostenlose Wärmeabgabe aus der Biogasanlage eines Unternehmers an einen anderen Unternehmer für dessen betriebliche Tätigkeit als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuer unterliegt. Außerdem möchte der Bundesfinanzhof wissen, ob es dabei darauf ankommt, ob der Empfänger die Wärme für Zwecke verwendet, die ihn zum Vorsteuerabzug berechtigen. Der EuGH muss außerdem darüber entscheiden, wie in so einem Fall die Selbstkosten für die Bewertung der Wärmeabgabe zu ermitteln sind.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- En-bloc-Verkauf von fünf Immobilien als gewerblicher Grundstückshandel
- Pilotprojekt für automatische Steuererklärung in Kassel
- Längere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege bei Banken und Versicherungen
- Gebühr für verbindliche Auskunft an mehrere Antragsteller
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung