Die Ich-AG für Existenzgründer

Erst kürzlich wurde das neueste Instrument der Bundesregierung zum Abbau der Arbeitslosenzahlen zum Unwort des Jahres gewählt. Aber was genau ist eigentlich eine Ich-AG?

Es han­delt sich nicht um eine neue Gesell­schafts­form, son­dern um eine zusätz­li­che För­de­rung der Exis­tenz­grün­dun­gen von Arbeits­lo­sen. Die­se wer­den in einer drei­jäh­ri­gen Anlauf­pha­se durch die Zah­lung von Exis­tenz­grün­der­zu­schüs­sen unter­stützt. Vor­aus­set­zun­gen sind:

  • Der Exis­tenz­grün­der war zuvor arbeits­los und hat Leis­tun­gen der Arbeits­för­de­rung erhal­ten.

  • Er beschäf­tigt kei­ne Mit­ar­bei­ter oder nur mit­ar­bei­ten­de Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge.

  • Er wird vor­aus­sicht­lich ein Arbeits­ein­kom­men von nicht mehr als 25.000 Euro im Jahr erzie­len.

Der Exis­tenz­grün­der­zu­schuss wird für maxi­mal drei Jah­re gezahlt und beträgt im ers­ten Jahr 600 Euro, im zwei­ten Jahr 360 Euro und im drit­ten Jahr 240 Euro monat­lich. Die Leis­tung wird für jeweils ein Jahr bewil­ligt, danach muss der Exis­tenz­grün­der jeweils nach­wei­sen, dass die För­de­rungs­vor­aus­set­zun­gen wei­ter­hin vor­lie­gen.

Die Grün­der der Ich-AG sind für die Dau­er des Bezugs eines Exis­tenz­grün­der­zu­schus­ses in die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung ein­be­zo­gen. Wäh­rend der ers­ten drei Jah­re der selb­stän­di­gen Tätig­keit kön­nen sie Bei­trä­ge in Höhe von 50% der Bezugs­grö­ße ent­rich­ten (für 2003: monat­lich 1.190 Euro im Wes­ten und 997,50 Euro im Osten). In der Kran­ken­ver­si­che­rung besteht die Mög­lich­keit einer frei­wil­li­gen Ver­si­che­rung zu einem redu­zier­ten Bei­trags­satz. Bei einem Bei­trags­satz von 14 % sind dies monat­lich 164 Euro. In die Pfle­ge­ver­si­che­rung sind etwa 20 Euro ein­zu­zah­len. Somit ste­hen dem Exis­tenz­grün­der­zu­schuss monat­li­che Aus­ga­ben für die sozia­le Siche­rung in Höhe von rund 417 Euro (West) und 379 Euro (Ost) gegen­über.

Alter­na­tiv kön­nen Exis­tenz­grün­der im Rah­men der Regel­för­de­rung ein Über­brü­ckungs­geld bean­tra­gen. In die­sem Fall müs­sen sie aber ein trag­fä­hi­ges Kon­zept vor­le­gen, das mit dem Tes­tat einer fach­kun­di­gen Stel­le ver­se­hen ist. Das Über­brü­ckungs­geld wird längs­tens für die Dau­er von 6 Mona­ten gezahlt. Das Über­brü­ckungs­geld ent­spricht dem zuletzt gezahl­ten Arbeits­lo­sen­geld mit einem Zuschlag für Auf­wen­dun­gen für die sozia­le Siche­rung.