Insolvenzgeldumlage bleibt 2024 unverändert bei 0,06 %
Die Rücklagen sind ausreichend hoch, um auch 2024 den reduzierten Umlagesatz für die Insolvenzgeldumlage von 0,06 % fortzuführen.
Da die Rücklage für das Insolvenzgeld die durchschnittlichen jährlichen Aufwendungen der vorhergehenden fünf Kalenderjahre übersteigt, plant das Bundesarbeitsministerium auch für das kommende Jahr eine reduzierte Insolvenzgeldumlage. Statt des regulären Satzes von 0,15 % soll der Umlagesatz für 2024 wie schon in diesem Jahr bei 0,06 % liegen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR