Beitragsbemessungsgrenzen 2024

Die Beitragsbemessungsgrenzen und andere Sozialversicherungswerte steigen 2024 um rund 4 %, wobei der Anstieg im Osten wieder höher ausfällt als im Westen.

Zum Jah­res­wech­sel wer­den die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen und ande­re Sozi­al­ver­si­che­rungs­wer­te ange­passt. Die den Wer­ten für 2024 zugrun­de­lie­gen­de Lohn­ent­wick­lung im Jahr 2022 lag im Bun­des­durch­schnitt bei 4,13 %, also ein knap­pes Pro­zent höher als noch im Jahr zuvor.

  • Die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze in der Ren­ten- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung steigt im Wes­ten um 3.000 Euro auf 90.600 Euro (7.550 Euro mtl.). Im Osten steigt sie sogar um 4.200 Euro auf dann 89.400 Euro (7.450 Euro mtl.).

  • In der knapp­schaft­li­chen Ver­si­che­rung steigt die Bemes­sungs­gren­ze im Wes­ten um 4.200 Euro auf 111.600 Euro (9.300 Euro mtl.). Im Osten steigt die Gren­ze um hap­pi­ge 6.000 Euro auf künf­tig 110.400 Euro (9.200 Euro mtl.).

  • In der Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung ist die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze bun­des­weit ein­heit­lich fest­ge­legt und steigt um 2.250 Euro auf 59.850 Euro (5.175,00 Euro mtl.). Die Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze steigt sogar noch stär­ker, näm­lich um 2.700 Euro, und liegt dann bei 69.300 Euro im Jahr (5.775,00 Euro mtl.).

Die Bezugs­grö­ße, die zum Bei­spiel für die Min­dest­bei­trags­be­mes­sungs­grund­la­ge für frei­wil­li­ge Mit­glie­der in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung rele­vant ist, erhöht sich in den alten Bun­des­län­dern um 1.680 Euro auf 42.420 Euro im Jahr (3.535 Euro mtl.). Im Osten steigt sie um 2.100 Euro auf 41.580 Euro im Jahr (3.465 Euro mtl.).