Einigung im Zinsbesteuerungsstreit
Im Streit mit der Schweiz und anderen Staaten mit geringer oder keiner Besteuerung von Zinsen hat der EU-Finanzministerrat nun eine Einigung erreicht.
Ein schweizerisches Verhandlungsangebot machte eine Einigung im EU-Finanzministerrat (ECOFIN-Rat) am 21. Januar 2003 möglich. Die Schweiz hatte die Einführung einer Quellensteuer auf Zinseinnahmen nach folgender Staffelung angeboten:
-
ab dem 1. Januar 2004: 15 %
-
ab dem 1. Januar 2007: 20 %
-
ab dem 1. Januar 2010: 35 %
Von diesen Einnahmen werden 75% an den EU-Wohnsitzstaat des Anlegers überwiesen, der Rest verbleibt der Schweiz zur Abgeltung des Verwaltungsaufwands. Das schweizerische Bankgeheimnis bleibt unangetastet.
Nun muss noch mit Andorra, San Marino, Monaco und Liechtenstein verhandelt werden, damit die Regelung in Kraft treten kann. Österreich, Belgien und Luxemburg werden die Schweizer Lösung übernehmen. Die übrigen 12 Mitgliedstaaten führen ab dem 1. Januar 2004 einen automatischen Informationsaustausch ein. Österreich, Belgien und Luxemburg werden zu einem automatischen Informationsaustausch übergehen, wenn dies die Schweiz, Andorra, San Marino, Monaco und Liechtenstein nach dem OECD-Standard 2002 ebenfalls tun. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Anleger verhalten werden.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR