Vermittlungsausschuss berät über Wachstumschancengesetz

Ende Februar ist es endlich soweit, dass der Vermittlungsausschuss über das Wachstumschancengesetz und vier weitere Gesetze beraten wird, sodass diese Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden können.

Der Ver­mitt­lungs­aus­schuss von Bun­des­tag und Bun­des­rat befasst sich am 21. Febru­ar 2024 mit fünf Geset­zen, zu denen der Bun­des­rat oder die Bun­des­re­gie­rung den Ver­mitt­lungs­aus­schuss ange­ru­fen haben, dar­un­ter auch das Wachs­tums­chan­cen­ge­setz. Die­ses Gesetz hat­te der Bun­des­tag am 17. Novem­ber 2023 ver­ab­schie­det. Die Län­der kri­ti­sie­ren, dass der Bun­des­tag nur punk­tu­ell auf die Ände­rungs­vor­schlä­ge des Bun­des­ra­tes aus dem 1. Durch­gang des Gesetz­ent­wurfs ein­ge­gan­gen sei. Auch auf­grund der vie­len kurz­fris­ti­gen Ände­run­gen im Bun­des­tags­ver­fah­ren bestehe Über­ar­bei­tungs­be­darf. Die finan­zi­el­len Belas­tun­gen für Län­der und Kom­mu­nen sei­en außer­dem zu hoch. Nun wird nach­ver­han­delt.