Anwaltskammer hält Soli für verfassungswidrig

In einem Gutachten für das Bundesverfassungsgericht bescheinigt die Bundesrechtsanwaltskammer dem Soli in seiner aktuellen Form gleich aus zwei Gründen Verfassungswidrigkeit.

Ein Gut­ach­ten der Bun­des­rechts­an­walts­kam­mer (BRAK) für das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt kommt zu dem Ergeb­nis, dass der Soli­da­ri­täts­zu­schlag nach sei­ner teil­wei­sen Abschaf­fung ver­fas­sungs­wid­rig ist. Laut der BRAK ist der Soli ver­fas­sungs­recht­lich nicht mehr durch eine Aus­nah­me­la­ge gedeckt. Außer­dem ver­stößt die Erhe­bung des Soli bei nur noch rund 10 % der Steu­er­zah­ler gegen den Gleich­heits­grund­satz. Beim Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ist der­zeit eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de gegen den Soli in sei­ner aktu­el­len Form anhän­gig, zu der das Gericht das Gut­ach­ten der BRAK ange­for­dert hat­te.