Betriebsveranstaltungen mit beschränktem Teilnehmerkreis

Im Gegensatz zur Gewährung des Freibetrags von 110 Euro ist die Pauschalversteuerung von Arbeitslohn im Rahmen einer Betriebsveranstaltung auch bei einem beschränkten Teilnehmerkreis möglich.

Für Leis­tun­gen des Arbeit­ge­bers im Rah­men einer Betriebs­ver­an­stal­tung kann die Lohn­steu­er pau­schal mit einem Steu­er­satz von 25 % abge­gol­ten wer­den. Dane­ben gibt es noch den Frei­be­trag von 110 Euro pro Ver­an­stal­tung und Teil­neh­mer, bis zu dem die Zuwen­dun­gen des Arbeit­ge­bers kom­plett steu­er­frei sind. Vor­aus­set­zung für den Frei­be­trag ist aller­dings, dass die Betriebs­ver­an­stal­tung allen Ange­hö­ri­gen des Betriebs oder Betriebs­teils offen­steht.

Für die Pau­schal­ver­steue­rung gibt es dage­gen seit 2015 kei­ne der­ar­ti­ge Ein­schrän­kung mehr, sodass die Pau­schal­ver­steue­rung auch für Betriebs­ver­an­stal­tun­gen in Fra­ge kommt, an denen nur bestimm­te Mit­ar­bei­ter teil­neh­men dür­fen. Das hat der Bun­des­fi­nanz­hof nun aus­drück­lich bestä­tigt und einem Unter­neh­men die Pau­schal­ver­steue­rung von Weih­nachts­fei­ern für die Vor­stands­mit­glie­der und für die Füh­rungs­ebe­ne gebil­ligt. Ent­ge­gen der Auf­fas­sung des Finanz­amts ist für die Pau­schal­ver­steue­rung ledig­lich erfor­der­lich, dass eine Ver­an­stal­tung auf betrieb­li­cher Ebe­ne mit gesell­schaft­li­chem Cha­rak­ter statt­fin­det. Anlass, Teil­neh­mer­kreis oder Umfang der Ver­an­stal­tung haben dage­gen kei­nen Ein­fluss auf die Pau­schal­ver­steue­rungs­op­ti­on.