Bundesregierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024
Kurz nach dem Referentenentwurf liegt schon der Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2024 vor.
Die Bundesregierung hat am 5. Juni 2024 den Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2024 beschlossen, das damit in die Hände des Bundestags zur parlamentarischen Beratung gegeben wird. Der Regierungsentwurf folgt nur wenige Wochen nachdem das Bundesfinanzministerium den ersten Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024 vorgelegt hatte. Die einzige wesentliche Ergänzung im Regierungsentwurf gegenüber dem Referentenentwurf ist die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit, durch die Immobiliengesellschaften steuerliche Vorteile erhalten, wenn sie Wohnungen unterhalb der ortsüblichen Miete an Personen mit geringem Einkommen vermieten.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Baden-Württemberger Grundsteuer ist verfassungskonform
- Viele Mängel bei Kassenkontrollen in Barbershops, Tattoo- und Nagelstudios
- Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften
- Bonuspunkteprogramm ist kein Gutschein
- Bilanzierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung