Bundesregierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024

Kurz nach dem Referentenentwurf liegt schon der Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2024 vor.

Die Bun­des­re­gie­rung hat am 5. Juni 2024 den Regie­rungs­ent­wurf für das Jah­res­steu­er­ge­setz 2024 beschlos­sen, das damit in die Hän­de des Bun­des­tags zur par­la­men­ta­ri­schen Bera­tung gege­ben wird. Der Regie­rungs­ent­wurf folgt nur weni­ge Wochen nach­dem das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um den ers­ten Ent­wurf für das Jah­res­steu­er­ge­setz 2024 vor­ge­legt hat­te. Die ein­zi­ge wesent­li­che Ergän­zung im Regie­rungs­ent­wurf gegen­über dem Refe­ren­ten­ent­wurf ist die Wie­der­ein­füh­rung der Wohn­ge­mein­nüt­zig­keit, durch die Immo­bi­li­en­ge­sell­schaf­ten steu­er­li­che Vor­tei­le erhal­ten, wenn sie Woh­nun­gen unter­halb der orts­üb­li­chen Mie­te an Per­so­nen mit gerin­gem Ein­kom­men ver­mie­ten.