Wachstumsinitiative der Bundesregierung

Mit einem umfangreichen Maßnahmenkatalog will die Regierungskoalition die Konjunktur in Schwung bringen, Unternehmen steuerlich entlasten und den Bürokratieabbau vorantreiben.

Zusam­men mit dem Bun­des­haus­halt für 2025 hat sich die Ampel­ko­ali­ti­on auf ein Maß­nah­men­pa­ket geei­nigt, das sie als “Wachs­tums­in­itia­ti­ve” bezeich­net. Mit den 49 Maß­nah­men aus unter­schied­li­chen Berei­chen will die Bun­des­re­gie­rung der deut­schen Wirt­schaft zusätz­li­che Impul­se für eine neue wirt­schaft­li­che Dyna­mik geben. Nicht nur der Name erin­nert an das Wachs­tums­chan­cen­ge­setz, auch inhalt­lich ent­hält das Paket Maß­nah­men, die noch vor weni­gen Mona­ten mit viel Mühe aus dem Wachs­tums­chan­cen­ge­setz her­aus­ver­han­delt wur­den. Aller­dings ist das Maß­nah­men­pa­ket dies­mal sehr viel brei­ter auf­ge­stellt und sieht neben Ände­run­gen im Steu­er­recht auch Maß­nah­men im Arbeits- und Sozi­al­recht sowie in wei­te­ren Berei­chen vor. Wel­che steu­er­li­chen Ände­run­gen geplant sind, zeigt der fol­gen­de Über­blick:

  • Degres­si­ve Abschrei­bung: Die seit 1. April 2024 wie­der mög­li­che degres­si­ve Abschrei­bung soll bis 2028 ver­län­gert und der Abschrei­bungs­satz auf das Zwei­ein­halb­fa­che der linea­ren Abschrei­bung ange­ho­ben wer­den.

  • Pool-Abschrei­bung: Die Sam­mel­pos­ten­ab­schrei­bung soll refor­miert und in eine Pool-Abschrei­bung umge­baut wer­den. Im ers­ten Schritt soll dazu der Betrag, bis zu dem Wirt­schafts­gü­ter in den Sam­mel­pos­ten auf­ge­nom­men wer­den kön­nen, auf 5.000 Euro ange­ho­ben wer­den.

  • Kal­te Pro­gres­si­on: Auch für 2025 und 2026 sol­len die Eck­wer­te des Ein­kom­men­steu­er­ta­rifs wie­der an die Infla­ti­ons­ent­wick­lung ange­passt wer­den, um eine infla­ti­ons­be­ding­te Mehr­be­las­tung zu ver­mei­den.

  • E-Mobi­li­tät: Für Unter­neh­men wird rück­wir­kend zum 1. Juli 2024 eine Son­der­ab­schrei­bung für neu zuge­las­se­ne voll­elek­tri­sche und ver­gleich­ba­re Null­emis­si­ons­fahr­zeu­ge ein­ge­führt. Zudem wird der maxi­ma­le Brut­to-Lis­ten­preis für die ermä­ßig­te Dienst­wa­gen­be­steue­rung von E-Fahr­zeu­gen von 70.000 Euro auf 95.000 Euro ange­ho­ben.

  • Steu­er­freie Mehr­ar­beit: Zuschlä­ge für Mehr­ar­beit, die über die ver­ein­bar­te Voll­zeit­ar­beit hin­aus­ge­hen, wer­den steu­er- und bei­trags­frei gestellt. Als Voll­zeit­ar­beit gilt für tarif­ge­bun­de­ne Arbeits­ver­hält­nis­se eine Wochen­ar­beits­zeit von min­des­tens 34 Stun­den, für nicht tarif­lich fest­ge­leg­te oder ver­ein­bar­te Arbeits­ver­hält­nis­se eine Wochen­ar­beits­zeit von 40 Stun­den.

  • Teil­zeit­ar­beit: Wenn Arbeit­ge­ber eine Prä­mie für die Aus­wei­tung der Arbeits­zeit von Teil­zeit­mit­ar­bei­tern zah­len, soll die Prä­mie steu­er­lich begüns­tigt wer­den. Miss­brauch soll dabei aus­ge­schlos­sen wer­den.

  • Beschäf­ti­gung Älte­rer: Mit ver­schie­de­nen Maß­nah­men wird die Erwerbs­tä­tig­keit im Alter attrak­ti­ver gestal­tet. So soll für Arbeit­neh­mer, die die Regel­al­ters­gren­ze erreicht haben, der Arbeit­ge­ber­bei­trag zur Arbeits­lo­sen- und Ren­ten­ver­si­che­rung gestri­chen und direkt an den Arbeit­neh­mer aus­ge­zahlt wer­den. Zudem sol­len die­se Arbeit­neh­mer eine abga­ben­freie Ren­ten­auf­schub­prä­mie in Höhe der ent­gan­ge­nen Ren­ten­zah­lung und der dar­auf ent­fal­len­den Kran­ken­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge erhal­ten kön­nen und die Befris­tung von Arbeits­ver­hält­nis­sen im Ren­ten­al­ter erleich­tert wer­den.

  • Fach­kräf­te­zu­wan­de­rung: Für aus­län­di­sche Fach­kräf­te sind steu­er­li­che Anrei­ze geplant. Neu zuge­wan­der­te Fach­kräf­te kön­nen in den ers­ten drei Jah­ren 30, 20 und 10 % vom Brut­to­lohn steu­er­frei stel­len. Dabei soll es eine Unter- und Ober­gren­ze für den Brut­to­lohn geben.

  • Lohn­steu­er­klas­sen: Einen Bei­trag zu mehr Frau­en­er­werbs­tä­tig­keit soll die Über­füh­rung der Steu­er­klas­sen­kom­bi­na­ti­on III/V in das Fak­tor­ver­fah­ren der Steu­er­klas­se IV leis­ten. Gemein­sam mit den Län­dern will die Bun­des­re­gie­rung prü­fen, wie die­se Umstel­lung mög­lichst zeit­nah und deut­lich schnel­ler als bis zum bis­her avi­sier­ten Jahr 2030 erfol­gen kann.

  • Alters­vor­sor­ge: Die Ries­ter-Ren­te soll refor­miert wer­den, sodass auch Pro­duk­te ohne Bei­trags­er­hal­tungs­ga­ran­tie, aber mit bes­se­ren Ren­di­te­chan­cen begüns­tigt sind. Dane­ben soll zur Stär­kung des Wett­be­werbs jeder­zeit der Wech­sel zwi­schen Pro­duk­ten mit gerin­gen oder kei­nen Kos­ten mög­lich sein. Zudem sol­len die Pro­duk­te allen Erwerbs­tä­ti­gen — also nach Mög­lich­keit auch Selbst­stän­di­gen — offen­ste­hen. Auch die Rege­lun­gen zur betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge sol­len über­ar­bei­tet und ver­bes­sert wer­den.

  • Wag­nis­ka­pi­tal: Die steu­er­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen für Ven­ture Capi­tal-Invest­ments sol­len an ver­schie­de­nen Stel­len ver­bes­sert wer­den, ins­be­son­de­re bei der Besteue­rung von Inves­ti­tio­nen in gewerb­li­che Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten und bei der Reinves­ti­ti­on von Gewin­nen aus der Ver­äu­ße­rung von Betei­li­gun­gen an Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten.

  • For­schungs­zu­la­ge: Die maxi­ma­le Bemes­sungs­grund­la­ge soll um wei­te­re 2 Mio. Euro auf dann 12 Mio. Euro ange­ho­ben wer­den. Die maxi­ma­le Zula­ge wür­de sich dadurch pro Jahr auf 3 Mio. Euro bzw. für klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men (KMU) sogar auf 4,2 Mio. Euro erhö­hen.

  • Ver­ein­fa­chung: Die Bun­des­re­gie­rung will die für Juli erwar­te­ten Vor­schlä­ge der Exper­ten-Kom­mis­sio­nen “Ver­ein­fach­te Unter­neh­mens­steu­er” und “Bür­ger­na­he Ein­kom­men­steu­er” prü­fen und bei posi­ti­vem Ergeb­nis noch in die­sem Jahr in einem Geset­zes­vor­ha­ben umset­zen.

Neben den Ände­run­gen im Steu­er- und Sozi­al­recht liegt ein wei­te­rer Fokus auf dem Büro­kra­tie­ab­bau, für den es künf­tig jedes Jahr ein Jah­res-Büro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setz geben soll. Die Regie­rung möch­te die Maß­nah­men schnell — mög­lichst noch in die­sem Jahr — umset­zen. Es ist jedoch nicht für alle Ände­run­gen aus­ge­macht, dass sie auch so kom­men wer­den, denn in vie­len Berei­chen haben die Bun­des­län­der über den Bun­des­rat auch ein Wort mit­zu­re­den.