Geerbtes und geschenktes Vermögen erreicht neuen Höchststand

Im Vergleich zu 2022 ist das erbschaft- und schenkungsteuerpflichtige Vermögen im Jahr 2023 um 19,8 % gestiegen.

Wie das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt mit­teilt, ist das geerb­te und geschenk­te Ver­mö­gen auf einen neu­en Höchst­stand gestie­gen. Die Finanz­äm­ter haben 2023 Ver­mö­gens­über­tra­gun­gen durch Erb­schaf­ten und Schen­kun­gen in Höhe von 121,5 Mrd. Euro ver­an­lagt. Nach­dem die­ser Wert noch 2022 um 14,0 % gesun­ken war, ist der Betrag in 2023 wie­der um 19,8 % gestie­gen und hat damit einen neu­en Höchst­wert erreicht. Die fest­ge­setz­te Erb­schaft- und Schen­kungsteu­er ist 2023 um 3,9 % auf 11,8 Mrd. Euro gestie­gen.