Steuerklassenkombi III/V weiter sehr beliebt

Nach wie vor setzen mehr zusammenveranlagte Paare auf die beliebte Steuerklassenkombination III/V statt auf das Faktorverfahren der Kombi IV/IV.

Auch wenn die Bun­des­re­gie­rung dar­an arbei­tet, die Lohn­steu­er­klas­sen III und V abzu­schaf­fen und gene­rell durch das Fak­tor­ver­fah­ren der Steu­er­klas­se IV zu erset­zen, han­delt es sich nach wie vor um die belieb­tes­te Steu­er­klas­sen­kom­bi­na­ti­on. Wie das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt mit­teilt, wähl­ten 39 % der zusam­men­ver­an­lag­ten Paa­re im Jahr 2020 die Steu­er­klas­sen­kom­bi III/V. Bei wei­te­ren 25 % erziel­te nur einer der Part­ner Arbeits­ein­kom­men, das dann nach Steu­er­klas­se III ver­steu­ert wur­de. Ledig­lich 36 % der Paa­re wur­den zusam­men in Steu­er­klas­se IV ver­an­lagt.

Durch die Kom­bi­na­ti­on der Steu­er­klas­sen III und V kön­nen zusam­men­le­ben­de Paa­re ihre unter­jäh­rig abzu­füh­ren­de Lohn­steu­er gegen­über einer Ein­grup­pie­rung in die Steu­er­klas­se IV redu­zie­ren. Bei Arbeit­neh­mern mit der Steu­er­klas­sen­kom­bi­na­ti­on III und V kommt es des­halb deut­lich häu­fi­ger zu Nach­zah­lun­gen, im Jahr 2020 waren davon knapp 46 % der Fäl­le betrof­fen. Zusam­men­ver­an­lag­te Paa­re in Steu­er­klas­se IV muss­ten nur in knapp 5 % der Fäl­le Nach­zah­lun­gen leis­ten und kön­nen bei der Abga­be ihrer jähr­li­chen Steu­er­erklä­rung meist mit Rück­erstat­tun­gen rech­nen. Die­se fie­len mit ins­ge­samt knapp 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2020 mehr als dop­pelt so hoch aus wie bei den Paa­ren in der Steu­er­klas­sen­kom­bi­na­ti­on III und V, die trotz der grö­ße­ren Zahl nur rund 1,5 Mrd. Euro an Ein­kom­men­steu­er rück­erstat­tet beka­men.