Volle Umsatzsteuer für Milchersatzprodukte

Vegane Milchalternativen aus Soja, Reis oder Hafer sind im Gegensatz zu normalen Milchprodukten nicht bei der Umsatzsteuer begünstigt, sondern unterliegen wie andere Getränke auch dem vollen Umsatzsteuersatz.

Nach Über­zeu­gung des Finanz­ge­richts Baden-Würt­tem­berg sind Milch­er­satz­pro­duk­te pflanz­li­chen Ursprungs kei­ne Milch oder Milchmisch­ge­trän­ke im umsatz­steu­er­li­chen Sin­ne. Damit unter­lie­gen sie im Gegen­satz zu “ech­ten” Milch­pro­duk­ten dem vol­len Umsatz­steu­er­satz, der auch für ande­re Geträn­ke gilt. Die aus Soja, Reis oder Hafer her­ge­stell­ten vega­nen Milch­al­ter­na­ti­ven, gehö­ren nicht zu den begüns­tig­ten Milch­pro­duk­ten, weil sie kei­nen Anteil an Milch oder Milch­er­zeug­nis­sen von min­des­tens 75 % des Fer­tig­erzeug­nis­ses ent­hal­ten.