Rentenleistungen waren in 2023 zu 68 % steuerpflichtig

Von den in 2023 gezahlten Rentenleistungen unterlagen 68 % der Steuerpflicht, auch wenn längst nicht jeder Rentner über den Grundfreibetrag kommt und tatsächlich Einkommensteuer zahlen muss.

Rund 22,1 Mil­lio­nen Per­so­nen haben im Jahr 2023 Leis­tun­gen in Höhe von 381 Mrd. Euro aus gesetz­li­cher, pri­va­ter oder betrieb­li­cher Ren­te erhal­ten. Wie das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt mit­teilt, waren das 121.000 Ren­ten­emp­fän­ger mehr als im Vor­jahr. Die Höhe der gezahl­ten Ren­ten stieg im glei­chen Zeit­raum um 4,9 %. Von die­sen Ren­ten­leis­tun­gen zähl­ten 2023 68 % zu den steu­er­pflich­ti­gen Ein­künf­ten (260,5 Mrd. Euro). Seit 2015 stieg der durch­schnitt­li­che Besteue­rungs­an­teil damit um 13 Pro­zent­punk­te. Die Ursa­che für den Anstieg des Besteue­rungs­an­teils ist die Neu­re­ge­lung der Besteue­rung von Alters­ein­künf­ten im Alters­ein­künf­te­ge­setz von 2005. Wie vie­le Rent­ner für das Jahr 2023 tat­säch­lich Ein­kom­men­steu­er zah­len müs­sen, ist auf­grund der lan­gen Fris­ten zur Steu­er­ver­an­la­gung noch nicht bekannt. Die aktu­ells­ten Daten lie­gen für das Jahr 2020 vor, in dem rund 40 % der damals 21,8 Mil­lio­nen Ren­ten­emp­fän­ger Ein­kom­men­steu­er auf ihre Ren­ten­be­zü­ge zah­len muss­ten.