Steuerbefreiung von Musikunterricht

Durch eine Gesetzesänderung soll künftig keine Bescheinigung der zuständigen Behörde mehr für eine Umsatzsteuerbefreiung von Musikunterricht nötig sein, was aber zu Unsicherheiten über die zukünftige steuerliche Behandlung führt.

Alles, was der schu­li­schen Bil­dung und Aus­bil­dung dient — egal, ob für Kin­der oder Erwach­se­ne — ist von der Umsatz­steu­er befreit. Was zur blo­ßen Frei­zeit­ge­stal­tung gehört, ist dage­gen umsatz­steu­er­pflich­tig. Der Musik­un­ter­richt durch Musik­schu­len, Musik­ver­ei­ne sowie selbst­stän­di­ge Musik­leh­rer fällt in die ers­te Kate­go­rie und ist damit umsatz­steu­er­frei. Mit dem Jah­res­steu­er­ge­setz 2024 soll nun die Vor­schrift zur Steu­er­be­frei­ung von Musik­un­ter­richt refor­miert wer­den: Um unnö­ti­ge Büro­kra­tie abzu­bau­en, soll für die Steu­er­be­frei­ung künf­tig kei­ne Beschei­ni­gung der zustän­di­gen Behör­de über die Begüns­ti­gung des Unter­richts­in­halts mehr erfor­der­lich sein. Die Ent­schei­dung, ob es sich um eine begüns­tig­te Bil­dungs­leis­tung oder eine blo­ße Frei­zeit­ge­stal­tung han­delt, soll künf­tig das zustän­di­ge Finanz­amt tref­fen.

Das führt zu Unsi­cher­hei­ten bei den Betrof­fe­nen, die sich fra­gen, wie der Musik­un­ter­richt künf­tig steu­er­recht­lich beur­teilt wird. Nach der Auf­fas­sung des Finanz­mi­nis­te­ri­ums Baden-Würt­tem­berg bleibt trotz der Neu­fas­sung alles beim Alten. Für Musik­schu­len, Musik­ver­ei­ne, selb­stän­di­ge Musik­leh­re­rin­nen und Musik­leh­rer ändert sich steu­er­lich also nichts. Der von ihnen erteil­te Musik­un­ter­richt wird auch künf­tig von der Umsatz­steu­er befreit sein. Das Land will dazu jedoch eine Klar­stel­lung des Bun­des. Des­halb hat Baden-Würt­tem­berg einen Antrag in den Finanz­aus­schuss des Bun­des­rats ein­ge­bracht, den die­ser am 12. Sep­tem­ber 2024 beschlos­sen hat. Das Land for­dert von der Bun­des­re­gie­rung, klar­zu­stel­len, dass sich umsatz­steu­er­recht­lich nichts für den Musik­un­ter­richt durch das Jah­res­steu­er­ge­setz 2024 ändert.