Grundsteuer-Einsprüche ruhen in Niedersachsen

Nachdem beim Finanzgericht Niedersachsen ein Musterverfahren zur Verfassungskonformität der neuen Grundsteuer in Niedersachsen anhängig ist, hat das Landesamt für Steuern das Ruhen entsprechender Einspruchsverfahren angeordnet.

Beim Finanz­ge­richt Nie­der­sach­sen ist seit dem Früh­jahr ein Ver­fah­ren zur Fra­ge der Ver­fas­sungs­wid­rig­keit des Nie­der­säch­si­schen Grund­steu­er­ge­set­zes anhän­gig, das das Finanz­ge­richt als Mus­ter­ver­fah­ren ein­ge­stuft hat. Die­ser Ein­stu­fung hat sich nun auch die Finanz­ver­wal­tung ange­schlos­sen und das Nie­der­säch­si­sche Lan­des­amt für Steu­ern hat ange­ord­net, dass bereits anhän­gi­ge und zukünf­ti­ge Ein­spruchs­ver­fah­ren gegen Beschei­de über die Grund­steu­er­äqui­va­lenz­be­trä­ge und damit ver­bun­de­ne Ein­sprü­che gegen Beschei­de über den Grund­steu­er­mess­be­trag bis zur Rechts­kraft einer Ent­schei­dung in die­sem Mus­ter­ver­fah­ren ruhen sol­len.

Möch­te man von die­ser Anord­nung pro­fi­tie­ren, ist es aber wei­ter­hin erfor­der­lich, gegen noch erge­hen­de Beschei­de Ein­spruch ein­zu­le­gen. Eine auto­ma­ti­sche Vor­läu­fig­keit der Fest­set­zun­gen durch die Finanz­äm­ter ist — wie in ande­ren Bun­des­län­dern auch — nicht vor­ge­se­hen.