Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Bundestag und Bundesrat haben die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, um die Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft auch nach 2022 fortzuführen.

Zur Abmil­de­rung von Ein­kom­mens­ver­lus­ten infol­ge des Kli­ma­wan­dels haben Land- und Forst­wir­te unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen Anspruch auf eine Tarifer­mä­ßi­gung bei der Ein­kom­men­steu­er, die zu einer Pro­gres­si­ons­glät­tung inner­halb eines Drei­jah­res­zeit­raums führt. Der bis­her letz­te sol­che Drei­jah­res­zeit­raum ende­te 2022. Da sich die Situa­ti­on der Land- und Forst­wirt­schaft nicht ver­bes­sert hat, wird die Tarifer­mä­ßi­gung für zwei wei­te­re Drei­jah­res­zeit­räu­me bis Ende 2028 ver­län­gert.

Eine ent­spre­chen­de gesetz­li­che Rege­lung dafür war zunächst im Ent­wurf für das Jah­res­steu­er­ge­setz 2024 ent­hal­ten, wur­de aber dann in ein eigen­stän­di­ges Gesetz über­führt, um die Rege­lung zügi­ger umset­zen zu kön­nen. Der Bun­des­rat hat am 27. Sep­tem­ber die­sem “Gesetz zur Ver­län­ge­rung der Tarifer­mä­ßi­gung für Ein­künf­te aus Land- und Forst­wirt­schaft” zuge­stimmt, das damit in Kraft tre­ten kann.