Höhere Steuerfreibeträge beschlossen
Die nachträgliche Anhebung des steuerfreien Existenzminimums und des Kinderfreibetrags für 2024 schreitet voran und kann damit voraussichtlich noch bei der Lohnabrechnung für Dezember 2024 berücksichtigt werden.
Neben dem Jahressteuergesetz 2024 hat der Finanzausschuss des Bundestags am 16. Oktober 2024 auch den Entwurf für das “Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024” gebilligt. Mit diesem Gesetz soll rückwirkend für das Jahr 2024 der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen und der steuerliche Kinderfreibetrag um 228 Euro auf 6.612 Euro. Das Gesetz wollen die Parlamente so schnell wie möglich verabschieden, damit bei den Arbeitnehmern eine nachträgliche Berücksichtigung der höheren Freibeträge in der Lohnabrechnung für Dezember 2024 noch möglich ist.
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