Höhere Steuerfreibeträge beschlossen

Die nachträgliche Anhebung des steuerfreien Existenzminimums und des Kinderfreibetrags für 2024 schreitet voran und kann damit voraussichtlich noch bei der Lohnabrechnung für Dezember 2024 berücksichtigt werden.

Neben dem Jah­res­steu­er­ge­setz 2024 hat der Finanz­aus­schuss des Bun­des­tags am 16. Okto­ber 2024 auch den Ent­wurf für das “Gesetz zur steu­er­li­chen Frei­stel­lung des Exis­tenz­mi­ni­mums 2024” gebil­ligt. Mit die­sem Gesetz soll rück­wir­kend für das Jahr 2024 der Grund­frei­be­trag in der Ein­kom­men­steu­er um 180 Euro auf 11.784 Euro stei­gen und der steu­er­li­che Kin­der­frei­be­trag um 228 Euro auf 6.612 Euro. Das Gesetz wol­len die Par­la­men­te so schnell wie mög­lich ver­ab­schie­den, damit bei den Arbeit­neh­mern eine nach­träg­li­che Berück­sich­ti­gung der höhe­ren Frei­be­trä­ge in der Lohn­ab­rech­nung für Dezem­ber 2024 noch mög­lich ist.