Sachbezugswerte für 2025

Im Jahr 2025 steigen lediglich die Sachbezugswerte für Mahlzeiten spürbar, während der Wert für eine freie Unterkunft nur sehr geringfügig ansteigt.

Jedes Jahr erfolgt eine Anpas­sung der Sach­be­zugs­wer­te. Dies­mal wer­den die Wer­te an die Ent­wick­lung der Ver­brau­cher­prei­se vom Juli 2023 bis Juni 2024 ange­passt. Die vor­über­ge­hend hohe Infla­ti­on macht sich nur noch bei den Mahl­zei­ten bemerk­bar. Für eine freie Unter­kunft beträgt der Anstieg 1,4 %, bei Mahl­zei­ten 6,4 %. Die Sach­be­zugs­wer­te betra­gen 2025 bun­des­ein­heit­lich

  • für freie Unter­kunft monat­lich 282 Euro (2024: 278 Euro) oder täg­lich 9,40 Euro;

  • für unent­gelt­li­che oder ver­bil­lig­te Mahl­zei­ten kalen­der­täg­lich 11,10 Euro, davon ent­fal­len 2,30 Euro auf ein Früh­stück und je 4,40 Euro auf ein Mit­tag- oder Abend­essen. Der monat­li­che Sach­be­zugs­wert beträgt 333 Euro (bis­her 313 Euro; Früh­stück 69 statt 65 Euro, Mit­tag- und Abend­essen 132 statt 124 Euro).