Grundsteuer-Bundesmodell ist verfassungsgemäß

Inzwischen haben mehrere Finanzgerichte entschieden, dass das Bundesmodell für die Grundsteuerreform verfassungsgemäß ist.

In prak­tisch jedem Bun­des­land lau­fen Kla­gen gegen die neu­en Grund­steu­er­re­ge­lun­gen. Für Ber­lin und Bran­den­burg, in denen das Bun­des­mo­dell zur Anwen­dung kommt, hat das Finanz­ge­richt Ber­lin-Bran­den­burg nun ent­schie­den, dass die­ses ver­fas­sungs­kon­form ist. Zuvor hat­ten schon das Finanz­ge­richt Köln und das Säch­si­sche Finanz­ge­richt ent­schie­den, dass das Bun­des­mo­dell den ver­fas­sungs­recht­li­chen Vor­ga­ben genügt. Gegen die Urtei­le ist teil­wei­se bereits die Revi­si­on beim Bun­des­fi­nanz­hof anhän­gig.