Grundsteuerbescheide ergehen trotz anhängiger Einsprüche

Auch wenn beim Finanzamt noch ein Einspruch anhängig ist, erlassen die Städte und Gemeinden einen Grundsteuerbescheid, der bei Bedarf dann nachträglich korrigiert wird.

Die Grund­steu­er­re­form hat­te zur Fol­ge, dass jeder Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mer eine Grund­steu­er­erklä­rung abge­ben muss­te. Das Finanz­amt hat dar­auf­hin Grund­steu­er­wert- und Grund­steu­er­mess­be­trags­be­schei­de erlas­sen, auf deren Grund­la­ge dann die Kom­mu­nen ihre Grund­steu­er fest­set­zen. Oft sind jedoch noch Ein­sprü­che gegen die Grund­la­gen­be­schei­de beim Finanz­amt anhän­gig, weil der Bescheid feh­ler­haft war oder — was sehr viel häu­fi­ger vor­kommt — weil der Steu­er­zah­ler ver­fas­sungs­recht­li­che Beden­ken gegen die neue Rechts­grund­la­ge gel­tend gemacht hat. Inzwi­schen sind in prak­tisch allen Bun­des­län­dern Mus­ter­ver­fah­ren anhän­gig, in denen die Fra­ge der Ver­fas­sungs­kon­for­mi­tät des jewei­li­gen Grund­steu­er­mo­dells gericht­lich über­prüft wird. Ande­re Ein­sprü­che, die sich auf die­se Mus­ter­ver­fah­ren stüt­zen, ruhen dann kraft Geset­zes.

Das bedeu­tet jedoch nicht, dass die Fest­set­zung der Grund­steu­er des­halb aus­ge­setzt wäre. Die Kom­mu­nen erlas­sen Grund­steu­er­be­schei­de auch dann, wenn ein Ein­spruch gegen den Grund­steu­er­wert­be­scheid oder Grund­steu­er­mess­be­trags­be­scheid beim Finanz­amt noch nicht abschlie­ßend bear­bei­tet ist. Die Grund­steu­er wird dann zunächst auf der Grund­la­ge des vom Finanz­amt fest­ge­setz­ten Mess­be­trags erho­ben. Soll­te es spä­ter im gegen­über dem Finanz­amt anhän­gi­gen Ein­spruchs­ver­fah­ren zu einer Ände­rung des Grund­steu­er­mess­be­trags kom­men, dann ändert die Kom­mu­ne den Grund­steu­er­be­scheid ent­spre­chend. Erstat­tun­gen oder Nach­zah­lun­gen wer­den dann zusam­men mit einem geän­der­ten Grund­steu­er­be­scheid vor­ge­nom­men. Ein wei­te­rer Ein­spruch gegen den Grund­steu­er­be­scheid oder eine Beschwer­de bei der Kom­mu­ne oder dem Finanz­amt ist also nicht erfor­der­lich, wenn gegen die Grund­la­gen­be­schei­de frist­ge­recht Ein­spruch ein­ge­legt wur­de.