Neue Pauschbeträge für Sachentnahmen in 2025

Die neuen Pauschbeträge für Sachentnahmen für das Jahr 2025 stehen fest und fallen um rund 3 — 4 % höher aus als in 2024.

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat im Janu­ar die für das Jahr 2025 gel­ten­den Pausch­be­trä­ge für unent­gelt­li­che Wert­ab­ga­ben bekannt gege­ben, wie Sach­ent­nah­men für den Eigen­ver­brauch auch genannt wer­den. Die Pausch­be­trä­ge wer­den jedes Jahr neu fest­ge­setzt und dabei an die Preis­ent­wick­lung für Nah­rungs­mit­tel und Geträn­ke ange­passt. Mit den Pausch­be­trä­gen kön­nen Waren­ent­nah­men für den Eigen­ver­brauch monat­lich pau­schal erfasst wer­den, was gegen­über der Auf­zeich­nung einer Viel­zahl von Ein­zel­ent­nah­men eine deut­li­che Erleich­te­rung dar­stellt, aller­dings auch zu einer etwas höhe­ren Steu­er­last als bei einer indi­vi­du­el­len Erfas­sung füh­ren kann. Zu- und Abschlä­ge zur Anpas­sung an indi­vi­du­el­le Ver­hält­nis­se sind dabei nicht zuläs­sig.