Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle

In den Bundesländern, die bei der Grundsteuerreform das Bundesmodell anwenden, haben die Immobilieneigentümer bis Mitte 2024 in 13 % der Fälle Einspruch eingelegt.

Gegen 13 % aller Grund­steu­er-Fest­stel­lungs­be­schei­de wur­de bis Mit­te 2024 Ein­spruch erho­ben. Die­sen Wert nennt die Bun­des­re­gie­rung in der Ant­wort auf eine Klei­ne Anfra­ge aus dem Bun­des­tag. Dabei wur­den jedoch nur die Län­der berück­sich­tigt, die das Bun­des­mo­dell bei der Grund­steu­er­re­form anwen­den. Auch wenn in den ande­ren Bun­des­län­dern eben­falls zahl­rei­che Ein­sprü­che ein­ge­legt wur­den, gibt es kei­ne Infor­ma­tio­nen dazu, ob die Ein­spruchs­quo­ten in den Län­dern mit eige­nen Grund­steu­er­mo­del­len höher oder nied­ri­ger aus­fal­len als beim Bun­des­mo­dell.