Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition

In einem Sondierungspapier geben die voraussichtlichen künftigen Koalitionspartner einen ersten Einblick in ihre Pläne im Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht.

Eine Koali­ti­on aus CDU und SPD wird nach wie vor oft als Gro­ße Koali­ti­on bezeich­net, auch wenn die bei­den künf­ti­gen Koali­ti­ons­part­ner gera­de noch so die Hälf­te der Stim­men im Bun­des­tag errei­chen. Groß sind an der Neu­auf­la­ge der Gro­ßen Koali­ti­on also in ers­ter Linie die Schul­den, mit denen sie sich finan­zi­el­len Spiel­raum für ver­schie­de­ne Maß­nah­men ver­schafft, die ohne Auf­wei­chung der Schul­den­brem­se nicht finan­zier­bar gewe­sen wären. Im Son­die­rungs­pa­pier, das die Grund­la­ge der Koali­ti­ons­ver­hand­lun­gen bil­det, haben die künf­ti­gen Regie­rungs­par­tei­en ihre Plä­ne für die Steu­er­zah­ler und Unter­neh­men zumin­dest grob umris­sen. Hier ist ein ers­ter Über­blick:

  • Ein­kom­men­steu­er: Durch eine Reform der Ein­kom­men­steu­er soll die “brei­te Mit­tel­schicht” ent­las­tet wer­den. Details dazu gibt es jedoch kei­ne.

  • Unter­neh­mens­steu­er­re­form: Im Lauf der Legis­la­tur­pe­ri­ode soll eine Reform der Unter­neh­mens­steu­ern begon­nen wer­den. Auch dazu gibt es noch kei­ne Details, wel­che Ele­men­te die­se umfas­sen soll.

  • Ent­fer­nungs­pau­scha­le: Die seit mehr als zwan­zig Jah­ren unver­än­der­te Ent­fer­nungs­pau­scha­le für Berufs­pend­ler soll ange­ho­ben wer­den.

  • Über­stun­den­zu­schlä­ge: Zuschlä­ge für Mehr­ar­beit, die über die tarif­lich ver­ein­bar­te oder an Tarif­ver­trä­gen ori­en­tier­te Voll­zeit­ar­beit hin­aus­ge­hen, sol­len steu­er­frei gestellt wer­den. Als Voll­zeit­ar­beit gilt dabei für tarif­li­che Rege­lun­gen eine Wochen­ar­beits­zeit von min­des­tens 34 Stun­den, für nicht tarif­lich fest­ge­leg­te oder ver­ein­bar­te Arbeits­zei­ten von 40 Stun­den.

  • Arbeits­zeit­aus­wei­tung: Wenn Arbeit­ge­ber eine Prä­mie zur Aus­wei­tung der Arbeits­zeit eines Teil­zeit­be­schäf­tig­ten zah­len, soll die­se Prä­mie steu­er­lich begüns­tigt wer­den. Miss­brauch soll aus­ge­schlos­sen sein.

  • Arbeit im Ren­ten­al­ter: Wer das Ren­ten­al­ter erreicht und frei­wil­lig wei­ter­ar­bei­tet, bekommt sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steu­er­frei.

  • Min­dest­lohn: Durch neue Vor­ga­ben für die Min­dest­lohn­kom­mis­si­on soll im Jahr 2026 ein Min­dest­lohn von 15 Euro erreicht wer­den.

  • Fle­xi­ble Arbeits­zeit: Es soll die Mög­lich­keit einer wöchent­li­chen anstatt einer täg­li­chen Höchst­ar­beits­zeit geschaf­fen wer­den.

  • Strom­kos­ten: Für schnel­le Ent­las­tun­gen beim Strom­preis um min­des­tens fünf Cent pro kWh soll die Strom­steu­er auf das euro­päi­sche Min­dest­maß von 0,1 Cent/kWh sin­ken. Außer­dem wer­den die Über­tra­gungs­netz­ent­gel­te hal­biert. Dane­ben soll die Strom­preis­kom­pen­sa­ti­on ver­län­gert und auf wei­te­re ener­gie­in­ten­si­ve Bran­chen aus­ge­wei­tet wer­den.

  • E-Autos: Die E-Mobi­li­tät soll durch einen Kauf­an­reiz geför­dert wer­den.

  • Gas­tro­no­mie: Um Gas­tro­no­mie und Ver­brau­cher zu ent­las­ten, soll die Umsatz­steu­er auf Spei­sen dau­er­haft auf 7 % redu­ziert wer­den. Die vor­über­ge­hen­de Absen­kung wäh­rend der Pan­de­mie war Ende 2023 aus­ge­lau­fen.

  • Agrar­die­sel: Die Agrar­die­sel-Rück­ver­gü­tung soll wie­der in vol­ler Höhe erfol­gen. Der­zeit erfolgt noch eine Begüns­ti­gung von 6,44 Cent pro Liter, die aber nach den der­zei­ti­gen Rege­lun­gen Ende 2025 aus­lau­fen wür­de.

  • Digi­ta­li­sie­rung: Digi­ta­le Behör­den­gän­ge sol­len flä­chen­de­ckend ermög­licht, Daten­re­gis­ter ver­netzt und Ver­wal­tungs­pro­zes­se auto­ma­ti­siert wer­den. Ein ein­heit­li­ches Bür­ger­kon­to soll den Zugang zu digi­ta­len Diens­ten erleich­tern. Außer­dem sol­len zur Stär­kung der Digi­ta­li­sie­rung die Kom­pe­ten­zen zwi­schen Bund, Län­dern und Kom­mu­nen neu ver­teilt wer­den.

  • Büro­kra­tie­ab­bau: Durch die Abschaf­fung von Berichts-, Doku­men­ta­ti­ons- und Sta­tis­tik­pflich­ten sowie eine signi­fi­kan­te Redu­zie­rung der gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Betriebs­be­auf­trag­ten sol­len die Büro­kra­tie­kos­ten für die Unter­neh­men in den nächs­ten vier Jah­ren um 25 % sin­ken.