Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale

Während die künftige Koalition eine dauerhafte Anhebung der Pendlerpauschale plant, wird diese schon lange von vielen Arbeitnehmern bei der Steuererklärung geltend gemacht.

Fast jeder Arbeit­neh­mer kennt die Pend­ler­pau­scha­le, und vie­le Arbeit­neh­mer nut­zen sie auch. Wie das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt fest­ge­stellt hat, haben im Jahr 2020 rund 13,8 Mio. Arbeit­neh­mer die Ent­fer­nungs­pau­scha­le in ihrer Steu­er­erklä­rung gel­tend gemacht und dabei einen durch­schnitt­li­chen Arbeits­weg von 28 km ange­ge­ben. Das ent­spricht 43 % aller abge­ge­be­nen Steu­er­erklä­run­gen mit Ein­künf­ten aus einem Arbeits­ver­hält­nis.

Weil aber nur die Fäl­le in der Sta­tis­tik erfasst wer­den, in denen die Wer­bungs­kos­ten über dem Arbeit­neh­mer-Pausch­be­trag von damals 1.000 Euro lagen, ist die tat­säch­li­che Zahl der Pend­ler natür­lich deut­lich höher, auch wenn 2020 auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie viel mehr Arbeit­neh­mer vom Home Office aus gear­bei­tet haben. Die Sta­tis­tik zeigt auch, dass eine Per­son umso häu­fi­ger mit dem Auto zur Arbeit fährt, je länd­li­cher sie wohnt. In Groß­städ­ten nutz­ten nur 68 % der Pend­ler das Auto zumin­dest für einen Teil der Stre­cke, in länd­li­chen Gemein­den sind es dage­gen 93 %.

Die Pend­ler­pau­scha­le beträgt seit mehr als zwan­zig Jah­ren unver­än­dert 30 Cent pro Ent­fer­nungs­ki­lo­me­ter, auch wenn seit 2021 ab dem 21. Ent­fer­nungs­ki­lo­me­ter ein Zuschlag von 5 Cent bzw. ab 2022 von 8 Cent hin­zu­kommt. In den Koali­ti­ons­ver­hand­lun­gen haben sich CDU/CSU und SPD dar­auf geei­nigt, die­se höhe­re Ent­fer­nungs­pau­scha­le von 38 Cent je Ent­fer­nungs­ki­lo­me­ter ab 2026 schon ab dem ers­ten Kilo­me­ter zu gewäh­ren. Sofern nicht auch der Arbeit­neh­mer-Pausch­be­trag deut­lich ange­ho­ben wird, wird des­halb ab 2026 die Zahl der Steu­er­zah­ler, die die Pend­ler­pau­scha­le gel­tend machen, deut­lich anstei­gen.