Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
Der Europäische Gerichtshof muss entscheiden, ob ein in Deutschland steuerpflichtiger Schweizer ebenfalls die Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen darf.
Im Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz ist auch ein Recht auf Gleichbehandlung in Bezug auf Steuervergünstigungen festgelegt. Das Finanzgericht Köln hält es deshalb für möglich, dass in Deutschland steuerpflichtige Personen die Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen und für haushaltsnahe Dienstleistungen auch dann in Anspruch nehmen können, wenn diese Leistungen in der Schweiz erbracht worden sind. Laut dem Gesetz ist die Steuerermäßigung nämlich nur für Leistungen in einem EU/EWR-Staat vorgesehen. Das Finanzgericht hat deshalb dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die Nichtgewährung der Steuerermäßigung für einen Haushalt in der Schweiz gegen das Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz verstößt.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die “Steuererklärung mit einem Klick”
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Koalitionspläne zur Einkommensteuerreform
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen