Berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs trotz Dienstwagens

Ein Anscheinsbeweis spricht dafür, dass berufliche Fahrten mit dem Dienstwagen zurückgelegt werden, weswegen der Steuerzahler nachweisen muss, wenn er stattdessen Kosten für Fahrten mit dem Privatfahrzeug ansetzen möchte.

Wer vom Arbeit­ge­ber einen Dienst­wa­gen gestellt bekommt, nutzt die­sen auch für beruf­li­che Fahr­ten. Das jeden­falls meint das Nie­der­säch­si­sche Finanz­ge­richt und hat damit einem Finanz­ge­richt zuge­stimmt, das dem Klä­ger nicht den Wer­bungs­kos­ten­ab­zug für drei beruf­li­che Fahr­ten mit dem pri­va­ten Auto gewäh­ren woll­te. In einem sol­chen Fall spre­che der Anscheins­be­weis dafür, dass der Dienst­wa­gen genutzt wird, und der Steu­er­zah­ler muss dann nach­wei­sen, dass er tat­säch­lich den pri­va­ten Pkw genutzt hat. Das konn­te der Klä­ger hier erfolg­reich nach­wei­sen. Neben Indi­zi­en, die für die Nut­zung des pri­va­ten Pkws spra­chen konn­te er auch Tank­quit­tun­gen aus dem frag­li­chen Dienst­rei­se­zeit­raum vor­le­gen. Da nur eines der bei­den Fahr­zeu­ge einen Die­sel­mo­tor hat­te, waren die Tank­quit­tun­gen für das Gericht ein aus­rei­chen­der Nach­weis für die Nut­zung des Pri­vat­wa­gens.