Pläne der Regierungskoalition im Steuer- und Arbeitsrecht

Im Koalitionsvertrag hat die Regierungskoalition ihre Pläne im Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht deutlich konkretisiert.

Nach­dem die neue Bun­des­re­gie­rung inzwi­schen erfolg­reich ins Amt gestol­pert ist, lohnt sich ein Blick auf den Koali­ti­ons­ver­trag der neu­en Regie­rungs­ko­ali­ti­on. Zwar haben die Koali­ti­ons­part­ner schon im Son­die­rungs­pa­pier vie­le Plä­ne für das Steu­er-, Sozi­al- und Arbeits­recht umris­sen. Doch im Koali­ti­ons­ver­trag sind die­se deut­lich kon­kre­ter aus­ge­stal­tet und um wei­te­re geplan­te Maß­nah­men ergänzt wor­den. Eine Garan­tie, dass die Maß­nah­men wie ange­kün­digt umge­setzt wer­den, ist das frei­lich nicht, denn die Par­tei­en haben auch einen Finan­zie­rungs­vor­be­halt für sämt­li­che Maß­nah­men ver­ein­bart. Soll­ten die Steu­er­ein­nah­men ein­bre­chen oder Streit in der Koali­ti­on aus­bre­chen, kön­nen ein­zel­ne Punk­te also auf­ge­scho­ben oder auf­ge­ho­ben wer­den. Recht sicher ist aber, dass schon bald ein Gesetz kommt, das kon­junk­tu­rel­le Anrei­ze ent­hal­ten wird, ins­be­son­de­re eine ver­bes­ser­te Abschrei­bung. Hier ist ein Über­blick über die im Koali­ti­ons­ver­trag ent­hal­te­nen Maß­nah­men:

  • Ein­kom­men­steu­er: Die Ein­kom­men­steu­er soll für klei­ne und mitt­le­re Ein­kom­men zur Mit­te der Legis­la­tur­pe­ri­ode sin­ken. Der Soli­da­ri­täts­zu­schlag bleibt unver­än­dert bestehen.

  • Unter­neh­mens­steu­er­re­form: Begin­nend ab 2028 soll die Kör­per­schaft­steu­er in fünf Schrit­ten um jeweils einen Pro­zent­punkt sin­ken. Weil die Mehr­heit der Unter­neh­men in Deutsch­land der Ein­kom­men­steu­er unter­liegt, sol­len außer­dem ins­be­son­de­re das Kör­per­schaft­steu­er-Opti­ons­mo­dell und die The­sau­rie­rungs­be­güns­ti­gung wesent­lich ver­bes­sert wer­den, um eine rechts­form­neu­tra­le Besteue­rung zu ermög­li­chen. Dane­ben will die Koali­ti­on prü­fen, ob ab dem Jahr 2027 die gewerb­li­chen Ein­künf­te neu gegrün­de­ter Unter­neh­men unab­hän­gig von ihrer Rechts­form in den Gel­tungs­be­reich der Kör­per­schaft­steu­er fal­len kön­nen.

  • Gewer­be­steu­er: Durch admi­nis­tra­ti­ve Maß­nah­men soll die Schein­sitz­ver­le­gung von Unter­neh­men in Gewer­be­steu­er-Oasen (Kom­mu­nen mit nied­ri­gem Hebe­satz) begrenzt wer­den. Außer­dem soll der Min­dest­he­be­satz für die Gewer­be­steu­er von der­zeit 200 % auf 280 % ange­ho­ben wer­den.

  • Abschrei­bung: Neu im Koali­ti­ons­ver­trag ist ein “Inves­ti­ti­ons-Boos­ter” durch die befris­te­te Wie­der­ein­füh­rung der degres­si­ven Abschrei­bung in Höhe von 30 % auf Aus­rüs­tungs­in­ves­ti­tio­nen in den Jah­ren 2025 bis 2027.

  • Ent­fer­nungs­pau­scha­le: Die seit mehr als zwan­zig Jah­ren unver­än­der­te Ent­fer­nungs­pau­scha­le für Berufs­pend­ler soll ab 2026 auf 38 Cent ab dem ers­ten Kilo­me­ter ange­ho­ben wer­den.

  • E-Fahr­zeu­ge: Als Kauf­an­rei­ze für Elek­tro-Fahr­zeu­ge sind gleich meh­re­re Maß­nah­men geplant. Neben einer Son­der­ab­schrei­bung für E-Fahr­zeu­ge soll auch die Brut­to­lis­ten­preis­gren­ze bei der steu­er­li­chen begüns­ti­gung für Elek­tro-Dienst­wa­gen auf 100.000 Euro ange­ho­ben wer­den. Außer­dem soll die Befrei­ung von der Kfz-Steu­er für E-Fahr­zeu­ge bis 2035 fort­ge­führt wer­den.

  • Kas­sen- und Bon­pflicht: Die Koali­ti­on will die seit eini­gen Jah­ren bestehen­de Bon­pflicht wie­der strei­chen. Im Gegen­zug soll ab 2027 für Betrie­be mit einem jähr­li­chen Umsatz von über 100.000 Euro eine Regis­trier­kas­sen­pflicht ein­ge­führt wer­den.

  • Über­stun­den­zu­schlä­ge: Zuschlä­ge für Mehr­ar­beit, die über die tarif­lich ver­ein­bar­te oder an Tarif­ver­trä­gen ori­en­tier­te Voll­zeit­ar­beit hin­aus­ge­hen, sol­len steu­er­frei gestellt wer­den. Als Voll­zeit­ar­beit gilt dabei für tarif­li­che Rege­lun­gen eine Wochen­ar­beits­zeit von min­des­tens 34 Stun­den, für nicht tarif­lich fest­ge­leg­te oder ver­ein­bar­te Arbeits­zei­ten von 40 Stun­den.

  • Arbeits­zeit­aus­wei­tung: Wenn Arbeit­ge­ber eine Prä­mie zur Aus­wei­tung der Arbeits­zeit eines Teil­zeit­be­schäf­tig­ten zah­len, soll die­se Prä­mie steu­er­lich begüns­tigt wer­den. Miss­brauch soll aus­ge­schlos­sen sein.

  • Arbeit im Ren­ten­al­ter: Wer das Ren­ten­al­ter erreicht und frei­wil­lig wei­ter­ar­bei­tet, bekommt sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steu­er­frei.

  • Min­dest­lohn: Durch neue Vor­ga­ben für die Min­dest­lohn­kom­mis­si­on soll im Jahr 2026 ein Min­dest­lohn von 15 Euro erreicht wer­den.

  • Fle­xi­ble Arbeits­zeit: Es soll die Mög­lich­keit einer wöchent­li­chen anstatt einer täg­li­chen Höchst­ar­beits­zeit geschaf­fen wer­den.

  • Übungs­lei­ter- und Ehren­amts­pau­scha­le: Die Übungs­lei­ter­pau­scha­le soll von der­zeit 3.000 Euro auf 3.300 Euro ange­ho­ben wer­den, die Ehren­amts­pau­scha­le von 840 Euro auf 960 Euro.

  • Strom­kos­ten: Für schnel­le Ent­las­tun­gen beim Strom­preis um min­des­tens fünf Cent pro kWh soll die Strom­steu­er auf das euro­päi­sche Min­dest­maß von 0,1 Cent/kWh sin­ken. Außer­dem wer­den die Über­tra­gungs­netz­ent­gel­te hal­biert. Dane­ben soll die Strom­preis­kom­pen­sa­ti­on ver­län­gert und auf wei­te­re ener­gie­in­ten­si­ve Bran­chen aus­ge­wei­tet wer­den.

  • E-Autos: Die E-Mobi­li­tät soll durch einen Kauf­an­reiz geför­dert wer­den.

  • Gas­tro­no­mie: Um Gas­tro­no­mie und Ver­brau­cher zu ent­las­ten, soll die Umsatz­steu­er auf Spei­sen ab dem 1. Janu­ar 2026 dau­er­haft auf 7 % redu­ziert wer­den. Die vor­über­ge­hen­de Absen­kung wäh­rend der Pan­de­mie war Ende 2023 aus­ge­lau­fen.

  • Agrar­die­sel: Die Agrar­die­sel-Rück­ver­gü­tung soll wie­der in vol­ler Höhe erfol­gen. Der­zeit erfolgt noch eine Begüns­ti­gung von 6,44 Cent pro Liter, die aber nach den der­zei­ti­gen Rege­lun­gen Ende 2025 aus­lau­fen wür­de.

  • For­schungs­zu­la­ge: Bei der steu­er­li­chen For­schungs­zu­la­ge sol­len die För­der­sät­ze und die Bemes­sungs­grund­la­ge deut­lich ange­ho­ben und das Ver­fah­ren ver­ein­facht wer­den. Kon­kre­te Wer­te oder einen Umset­zungs­zeit­punkt hat die Koali­ti­on aller­dings noch nicht fest­ge­legt.

  • Immo­bi­li­en: Den Woh­nungs­neu­bau will die Regie­rung mit einer Inves­ti­ti­ons-, Steu­er­ent­las­tungs- und Ent­bü­ro­kra­ti­sie­rungs­of­fen­si­ve ankur­beln. Außer­dem soll die ener­ge­ti­sche Sanie­rung geerb­ter Immo­bi­li­en steu­er­lich absetz­bar wer­den und eine “steu­er­li­che Beloh­nung” für Ver­mie­ter ein­ge­führt wer­den, die ihre Immo­bi­lie güns­tig ver­mie­ten.

  • Digi­ta­li­sie­rung: Digi­ta­le Behör­den­gän­ge sol­len flä­chen­de­ckend ermög­licht, Daten­re­gis­ter ver­netzt und Ver­wal­tungs­pro­zes­se auto­ma­ti­siert wer­den. Ein ein­heit­li­ches Bür­ger­kon­to soll den Zugang zu digi­ta­len Diens­ten erleich­tern. Außer­dem sol­len zur Stär­kung der Digi­ta­li­sie­rung die Kom­pe­ten­zen zwi­schen Bund, Län­dern und Kom­mu­nen neu ver­teilt wer­den.

  • Büro­kra­tie­ab­bau: Durch die Abschaf­fung von Berichts-, Doku­men­ta­ti­ons- und Sta­tis­tik­pflich­ten sowie eine signi­fi­kan­te Redu­zie­rung der gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Betriebs­be­auf­trag­ten sol­len die Büro­kra­tie­kos­ten für die Unter­neh­men in den nächs­ten vier Jah­ren um 25 % sin­ken.