Pläne der Regierungskoalition im Steuer- und Arbeitsrecht
Im Koalitionsvertrag hat die Regierungskoalition ihre Pläne im Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht deutlich konkretisiert.
Nachdem die neue Bundesregierung inzwischen erfolgreich ins Amt gestolpert ist, lohnt sich ein Blick auf den Koalitionsvertrag der neuen Regierungskoalition. Zwar haben die Koalitionspartner schon im Sondierungspapier viele Pläne für das Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht umrissen. Doch im Koalitionsvertrag sind diese deutlich konkreter ausgestaltet und um weitere geplante Maßnahmen ergänzt worden. Eine Garantie, dass die Maßnahmen wie angekündigt umgesetzt werden, ist das freilich nicht, denn die Parteien haben auch einen Finanzierungsvorbehalt für sämtliche Maßnahmen vereinbart. Sollten die Steuereinnahmen einbrechen oder Streit in der Koalition ausbrechen, können einzelne Punkte also aufgeschoben oder aufgehoben werden. Recht sicher ist aber, dass schon bald ein Gesetz kommt, das konjunkturelle Anreize enthalten wird, insbesondere eine verbesserte Abschreibung. Hier ist ein Überblick über die im Koalitionsvertrag enthaltenen Maßnahmen:
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Einkommensteuer: Die Einkommensteuer soll für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislaturperiode sinken. Der Solidaritätszuschlag bleibt unverändert bestehen.
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Unternehmenssteuerreform: Beginnend ab 2028 soll die Körperschaftsteuer in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt sinken. Weil die Mehrheit der Unternehmen in Deutschland der Einkommensteuer unterliegt, sollen außerdem insbesondere das Körperschaftsteuer-Optionsmodell und die Thesaurierungsbegünstigung wesentlich verbessert werden, um eine rechtsformneutrale Besteuerung zu ermöglichen. Daneben will die Koalition prüfen, ob ab dem Jahr 2027 die gewerblichen Einkünfte neu gegründeter Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform in den Geltungsbereich der Körperschaftsteuer fallen können.
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Gewerbesteuer: Durch administrative Maßnahmen soll die Scheinsitzverlegung von Unternehmen in Gewerbesteuer-Oasen (Kommunen mit niedrigem Hebesatz) begrenzt werden. Außerdem soll der Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer von derzeit 200 % auf 280 % angehoben werden.
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Abschreibung: Neu im Koalitionsvertrag ist ein “Investitions-Booster” durch die befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung in Höhe von 30 % auf Ausrüstungsinvestitionen in den Jahren 2025 bis 2027.
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Entfernungspauschale: Die seit mehr als zwanzig Jahren unveränderte Entfernungspauschale für Berufspendler soll ab 2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer angehoben werden.
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E-Fahrzeuge: Als Kaufanreize für Elektro-Fahrzeuge sind gleich mehrere Maßnahmen geplant. Neben einer Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge soll auch die Bruttolistenpreisgrenze bei der steuerlichen begünstigung für Elektro-Dienstwagen auf 100.000 Euro angehoben werden. Außerdem soll die Befreiung von der Kfz-Steuer für E-Fahrzeuge bis 2035 fortgeführt werden.
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Kassen- und Bonpflicht: Die Koalition will die seit einigen Jahren bestehende Bonpflicht wieder streichen. Im Gegenzug soll ab 2027 für Betriebe mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 Euro eine Registrierkassenpflicht eingeführt werden.
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Überstundenzuschläge: Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte oder an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, sollen steuerfrei gestellt werden. Als Vollzeitarbeit gilt dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden.
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Arbeitszeitausweitung: Wenn Arbeitgeber eine Prämie zur Ausweitung der Arbeitszeit eines Teilzeitbeschäftigten zahlen, soll diese Prämie steuerlich begünstigt werden. Missbrauch soll ausgeschlossen sein.
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Arbeit im Rentenalter: Wer das Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, bekommt sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei.
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Mindestlohn: Durch neue Vorgaben für die Mindestlohnkommission soll im Jahr 2026 ein Mindestlohn von 15 Euro erreicht werden.
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Flexible Arbeitszeit: Es soll die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit geschaffen werden.
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Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale: Die Übungsleiterpauschale soll von derzeit 3.000 Euro auf 3.300 Euro angehoben werden, die Ehrenamtspauschale von 840 Euro auf 960 Euro.
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Stromkosten: Für schnelle Entlastungen beim Strompreis um mindestens fünf Cent pro kWh soll die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß von 0,1 Cent/kWh sinken. Außerdem werden die Übertragungsnetzentgelte halbiert. Daneben soll die Strompreiskompensation verlängert und auf weitere energieintensive Branchen ausgeweitet werden.
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E-Autos: Die E-Mobilität soll durch einen Kaufanreiz gefördert werden.
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Gastronomie: Um Gastronomie und Verbraucher zu entlasten, soll die Umsatzsteuer auf Speisen ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft auf 7 % reduziert werden. Die vorübergehende Absenkung während der Pandemie war Ende 2023 ausgelaufen.
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Agrardiesel: Die Agrardiesel-Rückvergütung soll wieder in voller Höhe erfolgen. Derzeit erfolgt noch eine Begünstigung von 6,44 Cent pro Liter, die aber nach den derzeitigen Regelungen Ende 2025 auslaufen würde.
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Forschungszulage: Bei der steuerlichen Forschungszulage sollen die Fördersätze und die Bemessungsgrundlage deutlich angehoben und das Verfahren vereinfacht werden. Konkrete Werte oder einen Umsetzungszeitpunkt hat die Koalition allerdings noch nicht festgelegt.
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Immobilien: Den Wohnungsneubau will die Regierung mit einer Investitions-, Steuerentlastungs- und Entbürokratisierungsoffensive ankurbeln. Außerdem soll die energetische Sanierung geerbter Immobilien steuerlich absetzbar werden und eine “steuerliche Belohnung” für Vermieter eingeführt werden, die ihre Immobilie günstig vermieten.
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Digitalisierung: Digitale Behördengänge sollen flächendeckend ermöglicht, Datenregister vernetzt und Verwaltungsprozesse automatisiert werden. Ein einheitliches Bürgerkonto soll den Zugang zu digitalen Diensten erleichtern. Außerdem sollen zur Stärkung der Digitalisierung die Kompetenzen zwischen Bund, Ländern und Kommunen neu verteilt werden.
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Bürokratieabbau: Durch die Abschaffung von Berichts-, Dokumentations- und Statistikpflichten sowie eine signifikante Reduzierung der gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsbeauftragten sollen die Bürokratiekosten für die Unternehmen in den nächsten vier Jahren um 25 % sinken.
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