Fiskus nimmt Influencer ins Visier

Die Steuerfahndung wertet aktuell Datenpakete verschiedener Plattformen und Agenturen aus, um insbesondere Influencer mit höheren Einkünften zu ermitteln, die sich bisher der Steuerpflicht entzogen haben.

In meh­re­ren Bun­des­län­dern hat die Steu­er­fahn­dung damit begon­nen, ein Daten­pa­ket meh­re­rer Soci­al-Media-Platt­for­men zu ana­ly­sie­ren. Ziel der Ermitt­lun­gen sind pro­fes­sio­nel­le Influ­en­cer, die ihre steu­er­li­chen Pflich­ten umge­hen. Allein für Nord­rhein-West­fa­len geht die dor­ti­ge Finanz­ver­wal­tung von einem steu­er­straf­recht­li­chen Volu­men von rund 300 Mio. Euro aus. Das dor­ti­ge Lan­des­amt zur Bekämp­fung der Finanz­kri­mi­na­li­tät weist dar­auf hin, dass im Fokus des Influ­en­cer-Teams aus­drück­lich nicht jun­ge Men­schen ste­hen, die ein paar Fol­lo­wer gesam­melt und ein paar Cremes oder Klei­der bewor­ben haben. Man habe statt­des­sen die gro­ßen Fische im Visier: Es ist kei­ne Sel­ten­heit, dass eine Influ­en­ce­rin oder ein Influ­en­cer pro Monat meh­re­re zehn­tau­send Euro ver­dient, aber nicht ein­mal eine Steu­er­num­mer hat.

Die Ermitt­lun­gen sind für die Pro­fis der Steu­er­fahn­dung auf­wen­dig. Denn einen fes­ten Arbeits­platz gibt es nicht, oft­mals mel­den sich die Con­tent-Crea­tors mit stei­gen­den Umsät­zen ins Aus­land ab, um dem Finanz­amt zu ent­ge­hen. Nur durch fort­wäh­ren­de lücken­lo­se Ana­ly­sen der Soci­al-Media-Akti­vi­tä­ten kann dann der tat­säch­li­che Wohn­ort im Inland ermit­telt und nach­ge­wie­sen wer­den. In der Fol­ge kön­nen dann Durch­su­chungs­be­schlüs­se und auch Haft­be­feh­le erwirkt wer­den. Zudem sind die digi­ta­len Wege zum Geld viel­fäl­tig: Ver­gü­tun­gen für Klicks, Ver­käu­fe, Wer­be­ko­ope­ra­tio­nen, Abo-Zah­lun­gen, Trink­gel­der für Fotos — und neue Kon­zep­te kei­men stän­dig auf. Ins­be­son­de­re bei Wer­bung, die nur tem­po­rär sicht­bar ist und nach 24 Stun­den gelöscht wird, ist die Beweis­füh­rung schwie­rig. Die Län­der haben aber Ermitt­lungs­me­tho­den imple­men­tiert, um Wer­be­part­ner­schaf­ten und -ein­nah­men zurück­ver­fol­gen und beweis­si­cher nach­wei­sen zu kön­nen.