Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie

An der Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie auf 7 % zum 1. Januar 2026 hält die Bundesregierung unverändert fest.

Trotz Deckungs­lü­cken im Bun­des­haus­halt hält die Bun­des­re­gie­rung dar­an fest, den Umsatz­steu­er­satz für Spei­sen in der Gas­tro­no­mie zum 1. Janu­ar 2026 auf 7 % zu redu­zie­ren. Das geht aus der Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung auf eine Klei­ne Anfra­ge aus dem Bun­des­tag her­vor. Einen kon­kre­ten Umset­zungs­zeit­plan gibt es jedoch noch nicht.

Hin­sicht­lich der Fra­ge, inwie­weit Sen­kun­gen der Umsatz­steu­er an die Ver­brau­cher wei­ter­ge­ge­ben wer­den, ver­weist die Regie­rung auf Stu­di­en aus der Zeit der Coro­na-Pan­de­mie, die eine teil­wei­se Wei­ter­ga­be der Steu­er­satz­sen­kung an die Ver­brau­cher nahe­le­gen. Befrag­te Gas­tro­no­men gaben ins­be­son­de­re Kun­den­er­war­tun­gen und die Wett­be­werbs­si­tua­ti­on als Grün­de für die Wei­ter­ga­be der redu­zier­ten Umsatz­steu­er an.

Auch inter­na­tio­na­le Ver­gleichs­stu­di­en über län­ge­re Zeit­räu­me deu­te­ten dar­auf hin, dass Umsatz­steu­er­satz­sen­kun­gen im Regel­fall teil­wei­se an die Ver­brau­cher wei­ter­ge­ge­ben wer­den. Die Regie­rung weist außer­dem dar­auf hin, dass eine unvoll­stän­di­ge Wei­ter­ga­be an die Ver­brau­cher als ziel­kon­form ange­se­hen wird, weil mit der Umsatz­steu­er­sen­kung erklär­ter­ma­ßen auch eine Stär­kung der Ange­bots­sei­te beab­sich­tigt ist.