Beitragsbemessungsgrenzen sollen spürbar steigen

Weil 2024 die Löhne und Gehälter deutlich gestiegen sind, steigen im kommenden Jahr auch die Beitragsbemessungsgrenzen und andere Eckwerte der Sozialversicherung spürbar.

Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les hat den Refe­ren­ten­ent­wurf zur Sozi­al­ver­si­che­rungs­re­chen­grö­ßen-Ver­ord­nung 2026 vor­ge­legt, mit dem die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen in der gesetz­li­chen Sozi­al­ver­si­che­rung für gere­gelt wer­den. Die den Sozi­al­ver­si­che­rungs­re­chen­grö­ßen 2026 zugrun­de lie­gen­de Lohn­ent­wick­lung im Jahr 2024 beträgt bun­des­weit 5,16 %. Auf­grund der guten Lohn­ent­wick­lung im Jahr 2024 stei­gen alle Rechen­grö­ßen ver­gleichs­wei­se stark. Bei­spiels­wei­se soll die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze in der all­ge­mei­nen Ren­ten­ver­si­che­rung und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung um 400 Euro auf dann 8.450 Euro monat­lich stei­gen. Die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze in der gesetz­li­chen Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung wird nach dem Ent­wurf um 300 Euro auf dann 5.812,50 Euro monat­lich stei­gen. Die Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze in der Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung steigt eben­falls um 300 Euro auf dann 6.450 Euro. Vor allem Gut­ver­die­ner wer­den also im kom­men­den Jahr spür­bar höhe­re Bei­trä­ge zur Sozi­al­ver­si­che­rung zah­len müs­sen.