Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
Ob die ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung um mehr als 25 % unterschritten wird, ist über einen zusammenhängenden Zeitraum von drei bis fünf Jahren hinweg zu beurteilen.
Eine Überschussprognose für die Vermietung einer Ferienwohnung ist nur dann erforderlich, wenn diese auch selbstgenutzt oder die ortsübliche Vermietungszeit um mehr als 25 % unterschritten wird. Bei einer ausschließlich an Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit zur Vermietung bereitgehaltenen Ferienwohnung ist dagegen grundsätzlich von einer Einkünfteerzielungsabsicht des Eigentümers auszugehen, wenn der Vermietungszeitraum die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen — von Vermietungshindernissen abgesehen — nicht um mindestens 25 % unterschreitet.

Um den Einfluss temporärer Faktoren möglichst gering zu halten und ein einheitliches Bild zu gewinnen, ist dabei die durchschnittliche Auslastung der Ferienwohnung über einen zusammenhängenden Zeitraum von drei bis fünf Jahren zu betrachten. Das geht aus einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs hervor, der damit geklärt hat, auf welchen Zeitraum es bei der Prüfung der 75 %-Grenze ankommt.
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