Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025

Neben einer Kompensation der erwarteten Steuerausfälle fordern die Länder auch eine Verpflichtung der Gastronomie, eine digitale Zahlungsoption anzubieten.

Mit einer umfang­rei­chen Stel­lung­nah­me hat sich der Bun­des­rat zum geplan­ten Steu­er­än­de­rungs­ge­setz 2025 posi­tio­niert. Dar­in kri­ti­siert der Bun­des­rat, dass die vor­ge­se­he­nen Geset­zes­än­de­run­gen erheb­li­che Steu­er­aus­fäl­le nach sich zie­hen wür­den, die zur Hälf­te von den Län­dern und Gemein­den zu tra­gen sei­en. Nach Berech­nun­gen ent­stün­den den Län­dern so Min­der­ein­nah­men von rund 11,2 Mil­li­ar­den Euro und den Gemein­den von etwa 1,4 Mil­li­ar­den Euro. Die Bun­des­re­gie­rung hat dazu aller­dings bereits erklärt, dass die Län­der auf kei­nen Aus­gleich der Min­der­ein­nah­men durch den Bund hof­fen kön­nen. Zudem schla­gen die Län­der vor, dass Restau­rants neben Bar­zah­lung künf­tig auch eine gän­gi­ge digi­ta­le Zah­lungs­op­ti­on anbie­ten müss­ten. Dies kön­ne zu mehr Steu­er­ehr­lich­keit bei­tra­gen und hel­fen, die Steu­er­aus­fäl­le aus­zu­glei­chen.