Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026

Zum 1. Januar 2026 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben, wodurch auch die Minijobgrenze auf 603 Euro im Monat steigt.

Die Bun­des­re­gie­rung ist der Emp­feh­lung der Min­dest­lohn­kom­mis­si­on gefolgt und hat eine Erhö­hung des gesetz­li­chen Min­dest­lohns zum 1. Janu­ar 2026 von der­zeit 12,82 Euro pro Stun­de auf dann 13,90 Euro pro Stun­de beschlos­sen. Die “Fünf­te Min­dest­lohn­an­pas­sungs­ver­ord­nung” ent­hält neben der Anpas­sung für 2026 eine wei­te­re Erhö­hung zum 1. Janu­ar 2027 auf 14,60 Euro pro Stun­de, die eben­falls auf dem Beschluss der Min­dest­lohn­kom­mis­si­on beruht. Der Min­dest­lohn steigt damit 2026 um 8,42 % und im Fol­ge­jahr um wei­te­re 5,04 % — ins­ge­samt also um 13,88 %.

Da die Mini­job­gren­ze seit 2023 an die Höhe des gesetz­li­chen Min­dest­lohns gekop­pelt ist, steigt die­se eben­falls zum Jah­res­wech­sel. Die­se Rege­lung soll ver­hin­dern, dass Mini­job­ber, die zum Min­dest­lohn arbei­ten, mit jeder Erhö­hung ihre Arbeits­zeit redu­zie­ren müs­sen, um wei­ter­hin ver­si­che­rungs­frei zu blei­ben. Die nun beschlos­se­ne Anhe­bung des Min­dest­lohns führt des­halb dazu, dass die Mini­job­gren­ze ab 2026 von der­zeit 556 Euro um 47 Euro auf dann 603 Euro pro Monat steigt. Die Jah­res­ent­gelt­gren­ze beträgt dann 7.236 Euro statt der 2025 gül­ti­gen Gren­ze von 6.672 Euro.