Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden

Die Befreiung von E-Autos von der Kfz-Steuer wird bis 2035 verlängert und gilt dann für alle Fahrzeuge, die bis zum Jahr 2030 neu zugelassen werden. Ein neues Förderprogramm für E-Autos ist ebenfalls in Planung.

Neben dem Steu­er­än­de­rungs­ge­setz 2025 will der Bun­des­tag am 4. Dezem­ber 2025 mit einem sepa­ra­ten Gesetz auch die Ver­län­ge­rung der Kfz-Steu­er­be­frei­ung für E-Autos für einen Zeit­raum von bis zu zehn Jah­ren beschlie­ßen. Die Steu­er­frei­heit soll für alle bis zum Jahr 2030 neu zuge­las­se­nen Fahr­zeu­ge gel­ten, aller­dings längs­tens bis 2035. Ohne das Gesetz wären nur noch Fahr­zeu­ge befreit, die vor dem 1. Janu­ar 2026 zuge­las­sen wer­den. Dem Gesetz­ent­wurf haben im Finanz­aus­schuss neben den Frak­tio­nen der Regie­rungs­ko­ali­ti­on auch die Grü­nen zuge­stimmt, womit eine Ver­ab­schie­dung des Geset­zes prak­tisch sicher ist.

Die Koali­ti­on will außer­dem für E-Autos ein neu­es För­der­pro­gramm auf­le­gen. Das Pro­gramm soll ein Volu­men von drei Mil­li­ar­den Euro haben und soll sich vor allem an Haus­hal­te mit klei­nem und mitt­le­rem Ein­kom­men rich­ten. Wer unter­halb einer bestimm­ten Ein­kom­mens­gren­ze liegt, die noch fest­ge­legt wer­den muss, kann dann bis zu 5.000 Euro für den Kauf oder das Lea­sing eines neu­en E-Autos oder Plug-in-Hybrid­fahr­zeugs erhal­ten.