Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler

Das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden sieht vor, dass eine Homeoffice-Tätigkeit von bis zu 34 Tagen im Jahr keine Änderung des steuerlichen Status eines Grenzpendlers zwischen den beiden Ländern zur Folge hat.

Die Anpas­sung des Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­mens zwi­schen Deutsch­land und den Nie­der­lan­den ist seit dem 1. Janu­ar 2026 in Kraft. Grenz­pend­ler kön­nen damit bis zu 34 Tage im Jahr im Home­of­fice arbei­ten, ohne dass sich ihre steu­er­li­che Behand­lung ändert. Gera­de in Grenz­re­gio­nen hat­ten die bis­he­ri­gen Rege­lun­gen zu erheb­li­chem Auf­wand und zu Unsi­cher­heit geführt, da Ein­künf­te häu­fig zwi­schen bei­den Staa­ten auf­ge­teilt wer­den muss­ten. Die nun gel­ten­de 34-Tage-Rege­lung redu­ziert die­sen Auf­wand deut­lich, bleibt aus Sicht des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len aber nur ein ers­ter Schritt.

Auch die nie­der­län­di­sche Sei­te hat deut­lich gemacht, dass sie sich für wei­ter­ge­hen­de Lösun­gen ein­set­zen will, die es Grenz­pend­lern ermög­li­chen, regel­mä­ßig ein oder zwei Tage pro Woche im Home­of­fice zu arbei­ten, ohne steu­er­li­che Nach­tei­le befürch­ten zu müs­sen. Das The­ma wird der­zeit auch auf Ebe­ne der OECD und der Euro­päi­schen Uni­on dis­ku­tiert. Bis es zu ein­heit­li­chen, euro­pa­weit gül­ti­gen Rege­lun­gen kommt, wird es aber noch etwas dau­ern.