Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
Sofern der Arbeitgeber die Voraussetzungen für die Auszahlung durch den Arbeitgeber beachtet hat, muss das Finanzamt eine Energiepreispauschale, auf die der Arbeitnehmer keinen Anspruch hatte, direkt vom Arbeitnehmer zurückfordern.
Eine zu Unrecht gewährte Energiepreispauschale muss das Finanzamt bei rechtmäßiger Auszahlung durch den Arbeitgeber direkt vom Arbeitnehmer zurückfordern. Das hat das Finanzgericht Münster im Fall eines Arbeitgebers entschieden, von dem das Finanzamt die Energiepreispauschale für die Arbeitnehmer zurückfordern wollte, die nicht über einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland verfügten. Zwar hatten nur Steuerzahler Anspruch auf die Energiepreispauschale, die der unbegrenzten Steuerpflicht unterliegen, also ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Der Gesetzgeber hat in dem Paragraph des Einkommensteuergesetzes, der die Auszahlung durch den Arbeitgeber regelt, keinen Verweis auf diese Beschränkung aufgenommen.
Bei der Auszahlung durch den Arbeitgeber kam es allein auf das Vorliegen eines ersten Dienstverhältnisses in den Steuerklassen I bis V oder als Minijobber an. Aus der Gesetzessystematik ergebe sich nicht, dass der Arbeitgeber die weiteren Voraussetzungen der Anspruchsberechtigung zu prüfen hat. Das Finanzgericht hat aus diesen und diversen weiteren Gründen daher entschieden, dass das Finanzamt sich das Geld direkt von den Arbeitnehmern zurück holen muss, wenn der Arbeitgeber vorschriftskonform gehandelt hat.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Neues Programm zur Förderung von Elektro- und Hybridfahrzeugen
- Sachbezugswerte für 2026
- Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
- Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
- Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch