Beitragsbemessungsgrenzen 2026

Die Beitragsbemessungsgrenzen und andere Sozialversicherungswerte steigen 2024 um rund 5,2 %.

Zum Jah­res­wech­sel wur­den wie üblich die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen und ande­re Sozi­al­ver­si­che­rungs­wer­te ange­passt. Die den Wer­ten für 2026 zugrun­de­lie­gen­de Lohn­ent­wick­lung im Jahr 2024 lag im Bun­des­durch­schnitt bei 5,16 %. Auf­grund der guten Lohn­ent­wick­lung im Jahr 2024 stei­gen daher alle Rechen­grö­ßen spür­bar. Inzwi­schen gel­ten alle Wer­te bun­des­ein­heit­lich.

  • Die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze in der Ren­ten- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung steigt im Wes­ten um 4.800 Euro auf 101.400 Euro (8.450 Euro mtl.).

  • In der knapp­schaft­li­chen Ver­si­che­rung steigt die Bemes­sungs­gren­ze sogar um 6.000 Euro auf 124.800 Euro (10.400 Euro mtl.).

  • In der Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung steigt die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze um 3.600 Euro auf 69.750 Euro (5.812,50 Euro mtl.). Die Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze steigt eben­falls um 3.600 Euro, und liegt dann bei 77.400 Euro im Jahr (6.450,00 Euro mtl.).

  • Die Bezugs­grö­ße, die zum Bei­spiel für die Min­dest­bei­trags­be­mes­sungs­grund­la­ge für frei­wil­li­ge Mit­glie­der in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung rele­vant ist, erhöht sich um 2.520 Euro auf 47.460 Euro im Jahr (3.955 Euro mtl.).