Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell

Ein Musterverfahren zum Grundsteuer-Bundesmodell ist jetzt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angekommen, womit noch anhängige Einsprüche weiter ruhen können.

Gemein­sam mit Haus & Grund Deutsch­land unter­stützt der Bund der Steu­er­zah­ler ein Mus­ter­ver­fah­ren zum Bun­des­mo­dell der refor­mier­ten Grund­steu­er. Aus Sicht der Ver­bän­de führt das Bun­des­mo­dell zu sys­te­ma­ti­schen Unge­nau­ig­kei­ten und unge­rech­ten Belas­tungs­ver­schie­bun­gen, weil die Bewer­tung pri­mär auf Boden­richt­wer­ten und auf pau­scha­lier­ten, teils fik­ti­ven Miet­wer­ten basiert.

Nach­dem der Bun­des­fi­nanz­hof das Bun­des­mo­dell als ver­fas­sungs­kon­form bewer­tet hat­te, ist in dem Mus­ter­ver­fah­ren nun die Ver­fas­sungs­be­schwer­de beim Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt anhän­gig. Wer gegen den Bescheid über die Bemes­sungs­grund­la­ge zur Grund­steu­er oder den Grund­steu­er­wert­be­scheid Ein­spruch ein­ge­legt hat­te und vom Finanz­amt noch kei­ne Zurück­wei­sung des Ein­spruchs erhal­ten hat, kann nun wei­ter das Ruhen des Ein­spruchs­ver­fah­rens mit Ver­weis auf die anhän­gi­ge Ver­fas­sungs­be­schwer­de gel­tend machen.